Lebensmittelsteuer und Dienstleistungssteuer in der Gastronomie
Hallo, gestern habe ich bei einer Bäckerei ein Croissant gekauft. Der Kassierer fragte mich, ob ich das Croissant mitnehmen oder im Laden essen möchte. Ich meinte dann, dass ich noch nicht sicher war, und ob das denn teurer wäre. Er sagte, es kostet für mich das gleiche, der Laden müsse jedoch 19% Mwst. zahlen wenn ich im Laden esse und 7% wenn ich es mitnehme. Dann hab ich halt gesagt, dass ich es mitnehme - er meinte, wenn ich mich doch umentscheide, ist es egal, da ich ja an der Kasse gesagt habe ich nehme es mit. Wer kontrolliert sowas eigentlich und was würde passieren, wenn der Kassierer einfach außer Haus angibt, obwohl der Kunde sagt, er will es mitnehmen?
9 Antworten
Beides hat eben verschiedene Mehrwertsteuersaetze, einmal den ermaessigten Satz, wenn man dort isst, weil das unter Restaurantverzehr faellt, mitnehmen ist dann wie im Supermarkt kaufen. Da die da aber nicht verschiedene Preise fuer das Croissant nehmen koennen, nehmen die eben eine gerade Summe und zahlen aber intern die passende Steuer.
Natuerlich wird nicht jedes Croisssant einzeln kontrolliert, aber sollte eine Firma erwischt werden, dass sie permanent die geringere Steuer abfuehrt, dann gaebe es Aerger. Ein Croissant, das nun doch mitgenommen wurde, aus Zeitdruck oder auch ein halb im Laden gegessenes und halb unterwegs gegessenes spielt da keine Rolle.
In der Masse wuerde es aber schon auffallen, wenn sie das immer falsch abrechnen, dann stimmt die prozentuale Verteilung nicht. Und Steuerbeamte kaufen vielleicht auch mal ein belegtes Broetchen und merken dann, wenn es absichtlich falsch abgerechnet wird.
Es gibt umfangreiche Standardwerte des Verhältnisses von Mitnahmeessen und Verzehr vor Ort; diese resultieren aus Erfahrungswerten und aus div. statistischen Berechnungsmethoden.
Zudem kann anhand von Nebenkosten (z. B. Verpackungen etc) auf eine Anzahl von die Mitnahmen geschlossen werden.
Außerdem macht das Finanzamt auch (verdeckte) Beobachtungen; z. B. bei einigen der rd. 1.300 McDonalds-Filialen hat man 2010 z. B. an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten einfach gezählt, wieviele Personen in einem gewissen Zeitraum vor Ort essen, hat das hochgerechnet und entsprechend mit den Umsätzen zu 19% verglichen; zudem hat man Testkäufe gemacht - dementsprechend mussten einige MacDonalds-Filialen Umsatzsteuer nachzahlen - McDonalds Deutschland hat damals angekündigt, die sich nicht korrekt verhaltenden Franchisenehmer abzumahnen oder ihnen auch ggf. den Vertrag zu kündigen.
Wenn bei einer Steuerprüfung Unregelmäßigkeiten auffallen, gilt das natürlich als Steuerhinterziehung.
Das kann ich Dir nicht verraten, da ich nicht in diesem Metier tätig bin.
Weil es da ganz sicher Vergleichswerte gibt, die dann herangezogen werden. Nimm McDoof, da werden sicher 75% der Leute vor Ort essen. Wenn aber nur 25% so gebongt werden, dann kann sich der Prüfer ausmalen was da schief läuft ;o)
Es gibt ja viele aehnliche Baeckereien und wenn die meisten bei 10 - 20 % im Haus Essen liegen und eine andere hat 70 %, dann wird da schon mal einer vorbei gehen und ein paar Testkaeufe machen.
Sagt Dir der Begriff Sarkasmus etwas?
Nichts, weil "mitnehmen" "Aussserhausverzehr" ist.
Iwe will die Steuerprüfung nachweisen wieviel im Haus und wieviel ausser Haus verzehrt wurde?