Laserpointer in den Himmel richten?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Flugzeuge, die hoch am Himmel fliegen haben auch weniger Probleme mit den Laserpointern. Es sind die, die schon tiefer sind, zb im Landeanflug. Dort legen sich einige buchstäblich auf die Lauer und machen das dann mit Absicht und nicht ausversehen. Und das ist dann durchaus strafbar.

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 21:27

Danke, genau das hab ich gemeint.

Ich leg mich nicht auf die Lauer :)

Der nächste größere Flughafen ist weit weit weg, ich wohne auf dem Land

Laserpointer dürfen maximal die Klasse 2 haben bei einer Leistung von 1mW.

Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafrechtliche
Folgen nach sich. Nutzer haften aber auch für die Gefahren verursacht
von blendungsbedingter Handlungsunfähigkeit, etwa bei Kraftfahrern,
Lokführern oder Piloten. In Deutschland können Laser-Angriffe auf Piloten als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr aufgefasst werden; zusätzlich kommt versuchter Totschlag
in Betracht. Die Ahndung erfolgt mit Bewährungs- und Geldstrafen, es
können aber auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Pssst...es gibt auch unzählige Privatpiloten, Rettungshubschrauber usw..

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 21:31

Ich hab knapp 100mW, wobei ich das nicht ganz glaub...

Daguett  30.12.2015, 21:36
@Aicher98

auf jeden Fall ist sie grün, 530nm Wellenlänge ist eine grüne Laserdiode.

Leistungen von 100mW können möglich sein, allerdings ist dann meistens für die Diode eine zusätzliche Kühlung notwendig.

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 21:38
@Daguett

Ich hab auch extra einen grünen ausgewählt.

Der Widerstand wird leicht warm. Die Diode selber kaum.

Daguett  30.12.2015, 21:41
@Aicher98

Der Widerstand dient als Strombremse, das ist normal, das der etwas warm wird.

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 21:51
@Daguett

Ich weiß was ein Widerstand ist... Nur soviel dazu.

Ein Widerstand wird nicht so schnell so warm normalerweise, aber egal

Daguett  30.12.2015, 22:15
@Aicher98

hast du ne Ahnung.....jeder stromdurchflossene Leiter ist ein Widerstand, und der erzeugt halt Wärme.

Was ist den mit der Kochplatte auf deinen Herd, das ist nichts anderes, als ein Widerstand. 

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 22:18
@Daguett

Ich weiß.

Bloß die meisten Widerstände werden kaum warm. Nicht um sonst hab ich geschrieben, "Ein Widerstand wird nicht SO SCHNELL SO WARM normalerweise, aber egal

Mir ist klar, dass jeder Leiter einen Widerstand darstellt.

Wenn ich einen Gasofen hab, dann hat das nix mit Widerstand zu tun...

Wenn die Netzhaut verbrannt ist, ist es total egal wie lange der Laser auf das Flugzeug gerichtet ist oder nicht!

OfflineGuru  30.12.2015, 21:28

Und die Aussage des Fragenstellers bezieht sich auch nicht auf das langfristige Erblinden eines Piloten, sondern auf das kurzzeitige Blenden beziehungsweise Ablenken

Mikromenzer  30.12.2015, 21:29

Selbst wenn du in die Sonne schaust, verbrennt deine Netzhaut. Bei einem stark gebündeltem Laserstrahl erst recht. Und Nachts wenn die Pupille geweitet ist erst recht.

Mikromenzer  30.12.2015, 21:28

Natürlich kann sie das!

Es gibt im Europäischen Luftraum ein Prigramm, dass durch die Länder spezifischen Behörden eingesetzt wird und sich LTD ( Light tracking devise ) nennt.
Damit lässt sich derartige Strahlung auf mehrere Hundert Kilometer Distanz auf wenige Meter genau lokalisieren.
Nicht umsonst liegt die Aufklärungsquote bei derartigen Vergehen bei über 90%.
Ich selber bin bei der Deutschen Flugsicherung beschäftigt und erlebe derartige Situationen mehrmals wöchentlich.
Die Strafen hierfür reichen bis zu mehrjährigen Haftstrafen.

Ich rate klar davon ab.

1711Pilot  30.12.2015, 21:58

Selbstverständlich ist dies unwahrscheinlich jedoch nicht unmöglich und daher gesetzlich untersagt. Hier geht es um Flugunfallprävention. Das System LTD ist sehr genau und an den meisten deutschen Flughäfen vertreten. Ich arbeite selber damit, es ist ein System, dass ständig aktiv ist und eigenständig Bedrohungen lokalisiert.

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 22:13
@1711Pilot

Der nächste Flughafen ist über 50km entfernt, bei mir gibts keine landende oder aufsteigende Flugzeuge in der Gegend

So eine 100stel Sekunde Lasereinwirkung nimmt man doch bestimmt nicht wahr...

Also es ist untersagt in den Himmel zu leuchten? Egal wo, egal wann, egal wie stark der Laser ist???

1711Pilot  30.12.2015, 21:41

Die Aussage ist grundsätzlich nicht falsch. Jedoch ist vom Gesetzgeber kein Unterschied gegeben. Auch ist die Strahlungsintensität entscheidend. Ich hoffe ich konnte behilflich sein.

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 21:52
@1711Pilot

Es ist doch sehr unwahrscheinlich einen Piloten zu treffen, der nicht gerade gelandet oder gestartet ist sonder ganz weit oben ist..

Hab etwa 100mW

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 21:35

Was hältst du von der Aussage:

Die Flugzeuge, die hoch am Himmel fliegen haben auch weniger Probleme mit den Laserpointern. Es sind die, die schon tiefer sind, zb im Landeanflug. Dort legen sich einige buchstäblich auf die Lauer und machen das dann mit Absicht und nicht ausversehen

Du hast hier einen schön langen Beitrag geschrieben. Was sich mir aber nicht erschließt:

Was für einen Grund gibt es für Dich, den Laser steil in den Himmel zu richten, dass Flugzeuge davon überhaupt berührt sein könnten?

Aicher98 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 22:55

Bei grünen Laserpointern hat man quasi ein Lichtschwert, d.h. man sieht den Strahl durchgehend, sehr cool!

skyfly71  30.12.2015, 22:59
@Aicher98

wenn man damit einfach nur in der Gegend rumfuchtelt, dürfte die Chance, mit einem noch sichtbaren Strahl jemals ein Flugzeug zu treffen, bei unter 0,001% liegen. Die Chance, dass der Kontakt mit dem Flieger länger als 1/10 Sekunden dauert, liegt dann wahrscheinlich im Bereich eines Lottogewinns. Und das ist dann selbstverständlich nicht verboten.

Anders sieht es aus, wenn Absicht nachgewiesen werden kann. dann kann sowas tatsächlich auch im Knast enden.

http://dejure.org/gesetze/StGB/315.html