Ladezone gültig nur für Gewerbliche?

7 Antworten

Das Zusatzzeichen 2809 Ladezone hat wie alle Zusatzzeichen immer nur in Bezug auf das darüber stehende Verkehrszeichen eine Bedeutung, niemals für sich allein. Hier wird wohl Zeichen 283 [absolutes Halteverbot] oder 286 [eingeschränktes Halteverbot] darüber angebracht gewesen sein. Das Zeichen Ladezone ändert an der Bedeutung dieser beiden Zeichen überhaupt nichts, es soll nur den Sinn verdeutlichen.

Das heißt, auch wenn sich das Zusatzzeichen auf Lieferfahrzeuge beziehen sollte ist das darüber angebrachte Vorschriftzeichen ausschlaggebend. Und da Du Dich von Deinem Fahrzeug entfernt hattest hast Du also auch geparkt - insofern ist das Verwarnungsgeld ohne Zweifel berechtigt.

Da wird es wohl darum gehen dass es da ein eingeschränktes Halteverbot gab. Dagegen hast Du deutlich verstossen, Du selbst gibst ja an dass Du einkaufen warst. Wenn jetzt der Einkauf abholbereit dagestanden wäre und Du den nur genommen hättest und in Dein Auto gepackt hättest wäre Dein Wagen nur für den Ladevorgang dagestanden und demnach nicht geparkt gewesen.

Handelte es sich gar um ein absolutes Halteverbot wäre dies eigens für diese Ladezone eingerichtet worden und nur die die diese Ladezone nutzen müssen (zB wegen Rampe) dürften da stehen.

Ich persönlich würde befürworten dass solch egoistische Autofahrer kein Anrecht auf Schadenersatz haben sollten wenn sie irgendwo Etwas blockieren und dadurch ihr Auto beschädigt werden würde (die kriegen dann zwar auch eine Teilschuld, aber lang nicht ausreichend).

Also was ich hier gelesen habe ist absoluter Quatsch. Die Straßenverkehrsordnung kennt gar keine Ladezone. Demnach kann man auch nicht sagen, dass es nur für Gewerbliche ist. Eine Ladezone ist für jedermann, da das Halteverbot mit einem Sonderzeichen zum be- und entladen aufgehoben wird. Demnach kann ich Remmelken nur recht geben

Ja, die sind nur für die gewerbliche Nutzung bestimmt - Das kannst du den Politessen durchaus glauben - Die heften schon nicht grundlos ihre Zettelchen an.

Und da ist es auch sehr egal wie lange du da stehst - Ob nun 3 Minuten, oder 3 Stunden (Wobei du dann ggf. noch mehr Ärger bekommen würdest)

ravag3r 
Beitragsersteller
 19.01.2015, 18:51

Und was ist wenn man aufgrund gesundheitlichen Gründen kurz gehalten hat, also aufgrund Schulterproblemen um die Sachen kurz abzuladen...

ronnyarmin  19.01.2015, 19:05
@ravag3r

Dann kann man versuchen, das der Politesse freundlich und glaubwürdig zu erklären.

Ein Anrecht darauf, wegen eines Schulterproblems in der Ladezone zu parken, hast du aber nicht.

Lipziger  20.01.2015, 12:03
@ravag3r

Und beim nächsten mal ist es dann ein Bereich mit absolutem Parkverbot - Eine Feuerwehrzufahrt oder was auch immer, weil man gerade "körperliche Probleme" hat?

Das spielt ebenfalls keine Rolle. Die Zonen und Bereiche sind aus gutem Grund nur für spezielle Nutzungen bestimmt. Du kannst vielleicht, wie "ronnyarmin" sagte, es versuchen zu erklären und um eine Ausnahme bitte, aber das ist auch schon alles - Und man sollte nicht mit erfolg rechnen und erst recht nicht darauf beharren.

In einer Ladezone kann grundsätzlich jeder Laden, egal ob Gewerblich oder nicht. Es darf aber auch nur geladen und entladen werden und die Ladetätigkeit darf nicht unterbrochen werden. Unterbricht man die Ladetätigkeit parkt man.