Kundin möchte Geld zurück?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Käuferin bei Paypal Käuferschutz beantragt, stehen deine Chancen schlecht. PayPal entscheidet hier wahrscheinlich zu Gunsten des Käufers.

Also.am besten Geld zurück, nachdem die Uhr wieder bei dir eingegangen ist.

Und zukünftig als Privatverkäufer ohne Paypal verkaufen !

Hallihallo. Fur mich sieht das so aus als ob dem Kunden die Uhr nicht gefallen hat. Der Kunde den Kratzer vergrößert hat um einen Grund dafür zu haben die Uhr wieder zurückzugeben. Ich finde es sehr unwahrscheinlich das beim Transport gerade an der gleichen Stelle ein Kratzer entstehen sollte. Ich wurde das nicht zurücknehmen. Du hast ja die Fotos als Beweis.

leila8 
Beitragsersteller
 31.10.2021, 15:14

Bedte Antwort, genau auf den Punkt gebracht. Nur was jetzt machen?

ZenOh69  31.10.2021, 15:16
@leila8

Hast du denn meine Antwort nicht gelesen? Ich beschreibe dir perfekt was zu tun ist und das du Recht hast.... 😐

TheoPhysi  31.10.2021, 15:21
@leila8

Sry. Ich kenn mich leider nicht so gut aus mit paypal. Wenn das so kommt wie Hanghuhn schreibt... Dann hast Du wohl schlechte Karten. Da kann man nur noch versuchen so wenig Verlust wie möglich zu machen.

Wenn die Uhr mit einem kleinen Kratzer verkauft wurde und jetzt ein großer drin ist, ist das ihre Schuld.

tja, woher kommt der böse Kratzer?

so würde ich die Uhr auch nicht wollen, du hast die Uhr nicht genügend abgepolstert - deine Schuld - der Käufer kann Käuferschutz beantragen und bekommt die volle Summe bei Zahlung via Waren/Dienstleistung. oder du einigst dich.

ne andere Option kommt sehr wahrscheinlich nicht infrage.

ZenOh69  31.10.2021, 15:03

Falsch. Solange der Kratzer nicht verheimlicht wurde, kann der Käufer garnichts machen. Sollte der Käufer tatsächlich den Betrag brechen, wird geklagt und das wird teurer als 10 dieser Uhren.

peterobm  31.10.2021, 15:05
@ZenOh69

Bild 1 in der Anzeige

Bild 2 nach Erhalt beim Käufer

mehr interessiert PayPal nicht. Käuferschutz greift.

ZenOh69  31.10.2021, 15:06
@peterobm

Paypal steht nicht über deutsches Recht. Da kann soviel greifen wie es lustig ist. Klage fliegt rein, und Geld wird spätestens dann freiwillig zurückuberwiesen

leila8 
Beitragsersteller
 31.10.2021, 14:59

Original Verpackung und gepolstert

peterobm  31.10.2021, 15:00
@leila8

blöd das per PP gezahlt wurde,

er eröffnet einen Käuferschutz - und bekommt die gesamte Summe,

du hast in der Anzeige, keine Rücknahme geschrieben - muss er dir die Uhr nicht mal zurückschicken

Pokerkitty  31.10.2021, 15:05
@leila8

Kann ja eigentlich nichts passieren aber manchmal knallen die Zusteller große Pakete auf die kleinen aus Zeitmangel. Es wäre halt gut wenn ihr zeigen könntet das es einwandfrei aus dem Haus ging, dann seit ihr raus aus der Nummer.

leila8 
Beitragsersteller
 31.10.2021, 15:11
@Pokerkitty

Tochter is selbst in der DHL Zustellung .Die Uhr wurde in einem festen Schmuckkästchen ( Foto vorhanden) verschickt. Da kann eigentlich nichts passieren es sei denn fällt etwas sehr schweres darauf

Pokerkitty  31.10.2021, 15:15
@leila8

Genau das meinte ich. Ihr könnt zeigen das es im guten Zustand raus ging, was danach passiert ist, wäre nicht eure schuld. Dann muss die Post dafür haften.🤷

leila8 
Beitragsersteller
 31.10.2021, 15:17
@Pokerkitty

Ja Versuch wäre es wert

Du bietest freiwillig PayPal an, ergo hast Du alle Richtlinien und Nutzungsbedingungen gelesen und ihnen bedingungslos zugestimmt.

Dazu gehört auch, dass ein Käufer bis 180 Tage nach dem Kauf das Recht hat, einen Käuferschutzfall zu eröffnen; das wolltest Du ja so und dafür hast Du ja auch noch die Gebühren bezahlt.

Und jetzt siehst Du ja, wozu das geführt hat:

PayPal friert sofort das Geld ein, Du kommst nicht ran.

Auch dem hast du zugestimmt.

Du darfst nun abwarten, wie PayPal in diesem Fall entscheidet.

Und es ist eigentlich auch bekannt, dass PayPal erfahrungsgemäß in 99,9% aller Käuferschutzfälle auch tatsächlich für den Käufer entscheidet.

Es bleibt Dir dann natürlich unbenommen, Deine Forderung gegen den Käufer zivilrechtlich durchzusetzen.