Kündigung wegen Fehlen auf Weihnachtsfeier?

10 Antworten

Das Fehlen auf einer Weihnachtsfeier (die außerhalb Deiner Arbeitszeit liegt) sollte meiner Meinung nach keinen Grund für eine Kündigung darstellen. Doch wenn Dich Dein Chef los werden möchte, dann schafft er das auch - egal mit welcher Begründung und egal, innerhalb welchen Zeitraums!

das wär mal wieder so ein fall für nen rechtsanwalt. normalerweise dienen weihnachtfeiern einem gemeinsamem jahresabschluss und die etikette sagt eben, es ist besser daran teilzunehmen, auch wenns einem nicht so passt. oder rechzeitig entschuldigen. so entsteht der eindruck ... ken bock, hats noch nicht mal nötig sich abzumelden etc. ich sehe aber absolut keinen kündigungsgrund, bestenfalls könnte es eine abmahnung geben, aber auch nur, wenn z.b. die feier in der arbeitszeit stattfindet und/oder z.b. im schichtbetrieb alle mitarbeiter früher feierabend machen dürfen, um sich entsprechend flott zu machen. denn in dem fall schenkt dir dein chef arbeitszeit und darf dann auch erwarten, das du bei der feier mindestens anstandshalber anwesend bist. hört sich abgedroschen an, aber das hat auch was mit wertschätzung, respekt, anstand und erziehung zu tun. auch dinge, die heutzutage eher belächelt als ernstgenommen werden....

Sofern Deine Teilnahme an der Feier nicht ausdrücklich angeordnet worden war, ist das definitiv kein Kündigungsgrund. Solltest Du dennoch die Kündigung erhalten, hast Du ab Zugang drei Wochen Zeit, bis die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht sein muss. Nach dem Urteil wird der Chef weniger zu lächeln haben.

Familiengerd  05.12.2014, 22:54

@ LeonardNeun :

Ausdrücklich angeordnet ist es dann, wenn der Chef vorher sagt: "Ich erwarte, dass alle Mitarbeiter an der Weihnachtsfeier teilnehmen, und es handelt sich um Arbeitszeit." Die dann folgerichtig auch zu vergüten wäre. Kommt eine solche Ansage nicht, ist die Teilnahme freiwillig, und das Fehlen hat keine arbeitsrechtlichen Folgen.

Das ist ja wohl - um es einmal "dezent" auszudrücken! - vollkommener Unsinn, Herr Arbeitsrechtler!!

Ein Arbeitgeber hat nicht ansatzweise das Recht, eine außerhalb der regulären Arbeitszeiut stattfindende Weihnachtsfeier als "Arbeitszeit" zu deklarieren und die Teilnahme anzuordnen!!!

Das solltest Du - der sich gerne als "Arbeitsrechtler" bezeichnet, als Beruf im Profil "Jurist" angibt und gerne von "wir Juristen" spricht - dann aber auch wissen!!

Und was eine Kündigungsschutzklage angeht, sollte dir als "Jurist" bekannt sein, dass die nur Sinn macht, wenn überhaupt gegen eine Kündigung (die wohl kaum mit "Fehlen auf der Weihnachtsfeier" begründet sein wird) geklagt werden kann, weil wegen der Größe des Betriebs (umgerechnet mehr als zehn dauerhaft beschäftigte Vollzeitarbeitnehmer) das Kündigungsschutzgesetz angewendet werden kann!!

LeonardNeun  06.12.2014, 16:17
@Familiengerd

Vielleicht hörst Du mal auf zu hyperventilieren. Selbstverständlich kann auch gegen eine Kündigung geklagt werden, wenn der Betrieb zehn oder weniger vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter hat. Auch in diesem Fall würde die Dreiwochenfrist gelten, nur die Kündigung wäre nicht am KSchG zu messen, sondern am Maßstab der Rechtsmissbräuchlichkeit. Ich habe solche Fälle selbst mehrfach vor dem Arbeitsgericht verhandelt und kann Dir aus Arbeitgeberperspektive sagen, dass das keinesfalls Selbstläufer waren. Und eine Kündigung, die aufgrund des Fehlens auf der Weihnachtsfeier ausgesprochen wird, ist mit ziemlicher Sicherheit rechtsmissbräuchlich.

Familiengerd  06.12.2014, 17:43
@LeonardNeun
Und eine Kündigung, die aufgrund des Fehlens auf der Weihnachtsfeier ausgesprochen wird, ist mit ziemlicher Sicherheit rechtsmissbräuchlich.

Da erzählst Du mir ganz sicher nichts Neues - und darum habe ich ja auch geschrieben, dass man wohl kaum annehmen kann, dass eine Kündigung damit begründet wird.

Über den Rechtsmissbrauch oder die Sittenwidrigkeit/Willkürlichkeit bei einer Kündigung - gegen die sich selbstverständlich auch der Arbeitnehmer eines Kleinbetriebs wehren kann - brauchen wir hier nicht zu diskutieren.

Im Übrigen "hyperventiliere" ich auch nicht: Ich bin "lediglich" mehr als nur irritiert, dass Du bei Antworten im Forum immer wieder mal einerseits den Juristen, Arbeitsrechtler "raushängen" lässt, andererseits manche Antworten aber so ausfallen, dass man sich auch als juristischer Laie nur noch kopfschütteldn darüber wundern kann!

Braydon 
Beitragsersteller
 05.12.2014, 21:46

was verstehst du unter ausdrücklich angeordnet? es ist freitag abends, wir haben kein schicht betrieb etc. von daher ist es in meinen augen meine freizeit die ich mir einteilen kann wie ich möchte oder irre ich mich da?

LeonardNeun  05.12.2014, 21:47
@Braydon

Ausdrücklich angeordnet ist es dann, wenn der Chef vorher sagt: "Ich erwarte, dass alle Mitarbeiter an der Weihnachtsfeier teilnehmen, und es handelt sich um Arbeitszeit." Die dann folgerichtig auch zu vergüten wäre. Kommt eine solche Ansage nicht, ist die Teilnahme freiwillig, und das Fehlen hat keine arbeitsrechtlichen Folgen.

Braydon 
Beitragsersteller
 05.12.2014, 21:50
@LeonardNeun

achso :D nene also es ist ja freitag abends, sprich freizeit und wir müssen auch nicht abends bzw. nachts arbeiten also kann er es defenitiv nicht als arbeitszeit auslegen von daher bin ich mir keiner schuld bewusst

Familiengerd  05.12.2014, 22:56
@LeonardNeun

@ LeonardNeun:

Ausdrücklich angeordnet ist es dann, [...]

Das ist ja wohl der blanke Schwachsinn!!!

Hi,

schreib ihm ne sms mit folgendem wortlaut (oder ähnlich):

Hallo Boss/Chef,

tut mir wirklich leid, dass ich an der heute stattfindenen Weihnachtsfeier nicht teilnehmen kann.

Ich bin doch eher der arbeitende Mensch und halte nicht viel vom feiern!

Ich möchte mich aber trotzdem nochmal ganz herzlich für die Einladung bedanken!

Ihr stest treu ergebener ...

;-) Ich glaube, dann ist die Kündigung wieder vom Tisch - hat auf jeden Fall schon mal jemandem in einem ziemlich ähnlichen Fall geholfen!

Gruß macgun

Wenn die Weihnachtsfeier während der Arbeitszeit stattfindet, ist unentschuldigtes Fehlen ein Vertragsverstoß. Ob es eine Kündigung rechtfertigt, muss man bezweifeln