Kündigung des Stromanbieters (eprimo) wegen Umzug - was habe ich zu beachten?
Ich habe zum 30.09.2014 meine Wohnung gekündigt. Mein Vertrag bei eprimo läuft zum 30.11.2014 aus d.h. ich müsste den monatlichen Abschlag in Höhe von 46 Euro bis zum Ende der Vertragslaufzeit erst einmal weiter zahlen, richtig? Natürlich möchte ich das Geld gerne wieder haben, da ich in dem besagten Zeitraum keinen Strom mehr verbrauche. Wie gehe ich vor und was habe ich in diesem Fall zu beachten? Gebe ich beim Umzug einfach den Zählerstand an und erhalte dann am Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung + Gutschrift? Irgendwie scheint mir das alles etwas schwammig und unverbindlich. Über eine Antwort in Bezug auf mein konkretes Vorgehen in diesem Fall würde ich mich sehr freuen!!! Danke!!!
3 Antworten
Ein Auszug aus der Wohnung ist ein ordentlicher Kündigungsgrund, bist du neu bei dem Anbieter kann es sein das du deinen Bonus dadurch verlierst, da du das 1 Jahr Vertragslaufzeit nicht eingehalten hast. Trotzdem ist der Vertragsgegenstand nicht mehr da, die Wohnung, evtl. lohnt es, wenn du Neukunde bei Eprimo warst zu fragen ob der Tarif mit umziehen kann, lohnt im Grunde nur wenn du noch einen Neukundenbonus bekommen kannst. Ansonsten hat sich zum Auszugsdatum alles für dich erledigt und du suchst dir für die neue Wohnung einen neuen Anbieter, kannst aber auch eprimo wieder nehmen, du giltst als Neukunde , da neue Zählernummer.
Hallo kljhgowdugh,
wenn eprimo auch das Gebiet beliefert, wo Deine neue Wohnung liegt, wird der Stromvertrag üblicherweise einfach "mitgenommen". Wenn eprimo das Gebiet nicht beliefern oder Du in eine Wohnung ziehst, in der ein Bewohner bereits einen Stromvertrag abgeschlossen hat, läuft der Vertrag aufgrund des Umzugs aus. Die Abwicklung läuft dann genau so, wie Du es beschrieben hast: Zählerstand bei Auszug melden und Schlussrechnung abwarten. Abschläge würde ich nach dem Auszug nicht mehr zahlen.
Bei Wohnungswechsel musst Du Dich nicht an Vertragslaufzeiten oder die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Du kündigst bei Deinem Stromanbieter zum 30.09. wegen Umzugs, teilst ihn den Zählerstand mit, bekommst eine Abrechnung und die Sache hat sich für Dich erledigt.