Am 05.08.2013 habe ich mein Fahrzeug (Opel Corsa D 1.4) in eine Werkstatt einer größeren Kette gebracht, da die Temperaturanzeige leuchtete und ich nur provisorisch Wasser nachgefüllt hatte. Den Mitarbeiter in der Filiale wies ich bei der Auftragsannahme auf dieses Problem hin und bat ihn, das Kühlsystem zu überprüfen. Es wurde daraufhin eine große Inspektion mit einem Rechnungsbetrag von 572,07€ durchgeführt.
Aus der Wartungs-/Checkliste geht hervor, dass das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft wurde und der Füllstand falls erforderlich korrigiert wurde. Außerdem wurden laut Wartungs-/Checkliste die Schläuche und Anschlüsse des Kühlsystems geprüft.
Nun, nurr knapp einen Monat nach der Inspektion, traten erneut Probleme mit dem Kühlsystem auf. Die Warnleuchte blinkte und der Motorraum fing an zu qualmen. Der Mitarbeiter des Schadensservice der Versicherung stellte fest, dass die Kühlflüssigkeit komplett leer war und der Motor daher Schaden genommen hatte.
Das Fahrzeug war nicht mehr fahrtüchtig und wurde daher zur Vertragswerkstatt transportiert. Die Werkstatt bestätigte mir diese Diagnose. Sie gab mir nun, nach Überprüfung, die Auskunft, dass Wasser im Zylinder ist, der Motor ausgetauscht werden muss und somit ein Schaden in Höhe von ca. 5000 € vorliegt.
Wie konnte dieses Problem trotz der durchgeführten Inspektion auftreten?
Hätte der Fehler nicht bei der Inspektion auffallen müssen oder ich auf etwas hingewiesen werden müssen??
Die Stellungnahme der Werkstatt argumentiert wie folgt:
Sehr geehrte Frau XY,
bezugnehmend auf Ihre Email vom 19. September 2013, bedauern wir sehr, dass Sie Anlass zur Beschwerde haben und möchten wie folgt Stellung nehmen.
Nach Prüfung des Sachverhalts und Rücksprache mit unserer Filiale in Mainz, sowie mit dem zuständigen Bezirksleiter, können wir kein Verschulden unsererseits feststellen.
Ihr Fahrzeug ist am 5. August 2013 zur Wartung in unsere Filiale gebracht worden. Im Rahmen der Inspektion wurde unter anderem auch das Kühlsystem auf Dichtigkeit geprüft. Hierbei konnte kein äußerlicher Wasserverlust festgestellt werden. Der Ausgleichbehälter des Kühlwassers war bis auf Maximum gefüllt und mit ausreichend Frostschutz bis -27 Grad versehen.
Sollte es in der Folgezeit, aus unbekanntem Grund, zu einem Wasserverlust gekommen sein, verfügen aktuelle Fahrzeuge wie der Opel Corsa D über eine Anzeige im Fahrzeuginneren, welche frühzeitig auf einen zu geringen Stand der Kühlflüssigkeit hinweist. Wird dieser Hinweis fahrlässig missachtet, kann dies zu erheblichen Folgeschäden führen.
Aus diesen Gründen sehen wir Ihre Beschwerde gegenüber YX (Werkstattname) als unbegründet an.
Lohnt sich hier der Rechtsstreit oder habe ich keine Chance?
Für durchdachte Ratschläge bin ich sehr dankbar.