Kriegt man Anzeige, wenn man bei der Polizei Videobeweis (öffentlicher Parkplatz) einer Straftat vorlegt?
Der PKW meines Freundes wurde in letzter Zeit mehrmals auf dem öffentlichen Parkplatz beschädigt, teilsweile angefahren. Der Parkplatz ist vor dem Haus, in dem er wohnt. Er wohnt im 5ten Stock und hat eine Überwachungskamera am Balkon installiert. Jetzt wurde der PKW wieder angefahren und er hat alles auf Video. Strafanzeige ist gestellt, aber das Video hat er nicht vorgezeigt, weil er nicht selbst eine Anzeige erhalten möchte. 1. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei meinen Freund anzeigt, weil das Video einen öffentlichen Parkplatz zeigt? 2. Mit welcher Strafe müsste er dann rechnen? 3. Wird die Polizei das Video dennoch werten?
6 Antworten
Der Kumpel hatte ja nur ehrenhafte Absichten und für die Beweisführung reicht ja auch die eigentliche Schadens-Sequenz aus. Der Gesetzesverstoß hielt sich doch sehr in Grenzen, so dass die Staatsanwaltschaft da auf ein Verfahren verzichten sollte.
Dass es sich um eine Überwachungs-Kamera handelt, müsste die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft erstmal nachweisen. Wenn die in Frage kommenden Videosequenzen für die Beweisführung bzw. Täterermittlung notwendig sind, würde ich sie auf einen USB-Stick kopieren und der Polizei als zufällige Aufnahme übergeben.
Naja es ist nicht erlaubt, einfach eine Kamera auf den öffentlichen Bereich zu richten, weil man damit automatisch das Persönlichkeitsrecht aller Menschen verletzt, die sich in diesem Zeitraum in dem von der Kamera überwachten Bereich aufhalten.
Dazu gibt es aber auch ausreichend Informationen im Internet.
Ob das vor Gericht zugelassen wird, kann dir höchstens ein Anwalt oder aber der Richter innerhalb des Verfahrens sagen, weil dann entsprechend nach Sachlage bewertet wird.
1. Sie ist zumindest da
2. Wird eventuell eingestellt (kein öffentliches interesse/geringfügigkeit)
3. Wird gar nicht erst als Beweis zugelassen, da illegal beschafft d.h. es bringt nichts
Wieso sollte er dafür bestraft werden? Natürlich wird das Video gewertet.
Du darfst nicht einfach irgendwelche öffentlichen Plätze dauerhaft aufzeichnen und dann das Video veröffentlichen.
Das darf nur der Staat !
In absoluten Ausnahmefällen darf das Video ausgewertet werden.
Es ist aber immer zu Bewerten, ob das Recht der Allgemeinheit NICHT gefilmt zu werden höher wiegt als das Recht des Einzelnen.
Bislang wurden Videos von Dash-Cams nur bei schweren Unfällen und unter Vorbehalt zugelassen.
im Rahmen des Rechtes am eigenen Bild und des Persönlichkeitsrechts ist es nicht gestattet, einfach so eine Überwachungskamera auf einen öffentlichen Bereich zu richten.
Illegal erworbenes Beweismaterial ist nicht zulässig.
Naja, eine fest installierte Überwachungskamera an einem Gebäude darf nicht alles aufzeichnen, konkret den "öffentlichen Parkplatz" nicht. Wäre meinem Verständnis nach ein unzulässiger Beweis und könnte sogar selbst rechtswidrig sein.