Kreditkartenvertrag gekündigt - Inkasso?!

2 Antworten

So etwas ähnliches hatte ich mal während meiner Studienzeit. Es gab da ein Hamburger Karteninstitut, das speziell für Studis zugeschnittene Karten anbot.

Die verkaufen die Forderung gegen einen Bruchteil der Forderung an eine Inkassobude. Die Inkassobude versucht dann natürlich alle möglichen Fantasiegebühren draufzuhauen (Natürlich auf die volle Forderungssumme). Jetzt müssen sie allerdings genau auflisten für was genau wieviel verlangen.

Evtl. kommen die auch direkt mit einem Ratenzahlungsangebot an. Da müsstest du dann prüfen ob du das tragen kannst.

Ich war damals in der glücklichen Lage die Restforderung direkt an das Kreditkarteninstitut fristgerecht zu überweisen (nachdem nur einmal eine Rate nicht eingezogen werden konnte), deswegen hatte sich auch kein Inkasso bei mir gemeldet.

Das Karteninstitut wird sehr wahrscheinlich einen Negativvermerk in dein Schufa-Konto eintragen, wenn du damals die Klausel unterschrieben hast.

mepeisen  05.01.2015, 12:46

Wenn eine Forderung verkauft wird, darf das Inkasso keine Gebühren mehr fordern. Denn dann würde es in eigenem Namen tätig und die Grundlage für Inkassogebühren ist damit weggefallen.

Jetzt müssen sie allerdings genau auflisten für was genau wieviel verlangen.

Exakt. Zum Nachlesen: §11a RDG. Verstoßen die Inkasso dagegen ruhig sofort das Aufsichtsgericht informieren (siehe www.rechtsdienstleistungsregister.de). Damit die Inkassos lernen, wie sie sich zu verhalten haben.

Evtl. kommen die auch direkt mit einem Ratenzahlungsangebot an

Das löst alles nur unnötige Gebühren aus. Stattdessen wäre es ratsam, einfach das zu bezahlen, was man kann und dem Inkassoverfahren zu widersprechen. irgendwann kommt es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren. Das akzeptiert man dann, aber: Nur die bis dahin noch offene Hauptforderung, nur 5% Zinsen über Basiszins, sowie die 32€ Gerichtsgebühren (je nach Streitwert) und 25€ Inkassopauschale. Mehr wird nicht akzeptiert. Denn alles andere ist ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht.

Das Karteninstitut wird sehr wahrscheinlich einen Negativvermerk in dein Schufa-Konto eintragen, wenn du damals die Klausel unterschrieben hast

Das sollte man hinnehmen. Das kann man auch so ansehen, dass es Schutz vor sich selbst ist. Manche Schuldner brauchen das, um sich nicht noch tiefer rein zu reiten. ;-)

Achja: Kreditkarten und Dispo sind des Todes.

Nun, wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst, hat der Gläubiger, als solcher ist der Kreditkartenherausgeber zu werten, verschiedene Möglichkeiten:

  1. Sie schicken dir nochmals eine Mahnung und du erhältst dadurch etwas mehr Zeit. Ob dir das weiterhilft, weiss ich leider nicht.

  2. Sie geben die Forderung an ein Inkassounternehmen, welches dann die Forderung mit Aufschlag bei dir einfordert.

  3. Sie leiten das gerichtliche Mahnverfahren gegen dich ein.

Wenn du der Verpflichtung nicht nachkommst, musst du mit weiteren Kosten, mit Gerichtstiteln gegen dich, mit Pfändung und mit einem negativen Schufa-Eintrag rechnen.

Daher wäre es durchaus einen Versuch wert, hier eine Ratenzahlung oder eine anderweitige Lösung zu suchen. Du würdest dir damit sehr viel Ärger ersparen.

Einfach nur nicht zahlen, ist die schlechteste Alternative, da die Folgen für dich dramatisch ausfallen. Hast du schon mal darüber nachgedacht, ob du evtl. einen Kredit zur Zwischenfinanzierung von der Bank bekommen könntest?