Kredit und Hauskauf gemeinsam mit Bruder/Vater?

4 Antworten

2000€ - 2500€ ist schon mal ne große Spanne, was denn genau? Ist das die Warmmiete? Euere Nebenkosten auch bedacht? Monatliche Anschläge? Instandhaltungsrücklagen? Was ist bei längeren Leerstand? Wie hoch soll der Kredit sein? Generell könnt ihr zu dritt einen Kredit machen. Ob so was auf längere Zeit gut geht...

Nayes2020 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 13:04

Die spanne ist natürlich so "gross" da dies ja wohl von der Immobilie abhängt ;)

Hab ich eine wohnung weniger habe ich auch weniger miete.

Die kosten die man als vermieter hat sind mir bewusst. Eine genaue Kalkulation würde ich dann machen wenns soweit ist da wir erst in 2 Jahren kaufen würden. 

Bei dieser Frage geht es mir erstmal um die machbarkeit im sinne das mehrere personen ein Kredit aufnehmen können. Wenns daran scheitert brauche ich nicht weiter zu rechnen oder^^

Ich war unsicher ob man als Gemeinschaft auch eine Finanzierung kriegt.

3 einzelne Kredite wären ja keine Option weil es ja nur ein grosses Objekt ist.

Natürlich geht das.. Bei jeder WEG regelt das auch doch jeder anders. 

würden so 2000 bis 2500 euro Mieteinnahmen einbringen.

Und wenn ein Mieter längere Zeit ausfällt? Kannst du das dann auch noch tragen?

Nayes2020 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 12:59

WEG bedeutet wohl wohneigentümergemeinschaft?

Kann man diese auch vor dem Kauf bilden? Also das man als gemeinschaft auch die Immobilie kauft und nicht nur vermietet?

Bzg der Mieteinnahmen. Da ich so gut wie garkeine "Miete" zahlen möchte kann ich dies auch finanziell verkraften wenn die miete ne zeit ausfällt.

Aber in meiner Wohngegend ist der Wohnmarkt unter hohem druck und ich wäre nicht lange ohne nachmieter. 

Nayes:

Buden-Kaufpreis 750 000,-- € + 10 % Erwerbskosten, Gestehungskosten 825 000,--  €; Miete 2.225,-- € mtl., 27 000 € p.a., abzüglich nicht umlegbare Kosten 16 %, netto 22 680 €, Annuität mindestens 6 % = Fremdkapital 378 000,--, Eigengeld somit 447.000,--.

Je mehr bonitätsstarke Personen (besonders Miteigentümer) für das Darlehen persönlich haften oder bürgen, desto eher besteht die Möglichkeit der Darlehensgewährung.

Um später eine Vermögensauseinandersetzung zu erleichtern, empfiehlt sich die Aufteilung in Wohnungseigentum (= Bildung von Eigentumswohnungen).

Selbstverständlich können auch Familien gemeinsam ein Mietobjekt kaufen.

Das ändert aber nichts daran, dass insgesamt das entsprechende Eigenkapital aufgebracht werden muss.

Und gerade in der Familie sollten diese Verträge wasserdicht durch einen Notar ausgearbeitet werden.