Krankmeldung zu spät eingereicht und kein Geld bekommen?

8 Antworten

Wenn Du im Februar zum ersten mal krank geschrieben warst, hattest Du normalerweise in diesem Zeitraum (ca. 4 Wochen) gar keinen Anspruch auf Krankengeld, hier hat in der Regel der AG zu zahlen (6 wöchige Lohnfortzahlung), erst nach diesen 6 Wochen kommt die KK für Dich auf.

Seit wann bist Du bei deinem AG beschäftigt?



TreudoofeTomate  17.03.2017, 13:06

Er hat auch versäumt, die Krankschreibung dem Arbeitgeber vorzulegen. Aus dessen Sicht also unentschuldigt gefehlt. Kein Wunder, dass niemand zahlen will.

Familiengerd  17.03.2017, 13:22
@TreudoofeTomate

Er hat auch versäumt, die Krankschreibung dem Arbeitgeber vorzulegen.

Wie kommst Du zu dieser Behauptung? Er hat "und habe die Krankmeldung bei der Firma eingereicht".

Aus dessen Sicht also unentschuldigt gefehlt.

Hat er nicht - selbst wenn die Krankschreibung verspätet eingereicht wurde, er sich aber am Anfang krankgemeldet hat.

Kein Wunder, dass niemand zahlen will.

Auch wenn Die Krankschreibung verspätet eingereicht worden sein sollte, muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten, sobald die Bescheinigung vorliegt. Der Arbeitgeber darf den Lohn einbehalten, so lange keine Bescheinigung vorgelegt wird, geschieht das aber, muss er auch den einbehaltenen Lohn nachzahlen.

Sanktionieren kann er mit einer Abmahnung wegen verspäteter Vorlage.

Allerdings besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses.

XaveMyXoul 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 13:09

Der Arbeitgeber hat die Krankmeldung sofort erhalten! Ich habe seit Januar einen neuen Arbeitgeber und war da noch keine 4 Wochen beschäftigt bei meiner Krankmeldung..

man bekommt vom Arzt drei scheine. auf einem steht "zur vorlage beim Arbeitgeber" auf dem anderen "zur Vorlage bei der krankenkasse" und auf dem dritten "kopie für den versicherten".  ja, der arbeitgeber zahlt lohnfortzahlung für 6 wochen (wenn man bereits mehr als 4 wochen bei diesem arbeitgeber beschäftigt ist), ist man darüber hinaus immer noch krank bekommt man krankengeld von der krankenkasse.
du bist nicht auf die idee gekommen mal irgendjemand zu fragen, warum der doc dir soviele gelbe scheine gegeben hat?

darf ich fragen wie alt du bist?

XaveMyXoul 
Beitragsersteller
 17.03.2017, 13:08

Ich bin 21. Arbeite seit 2 Jahren und bin das erste Mal krankgeschrieben. Ich dachte, dass der Arzt das alles erledigt, da es bei Bekannten so auch der Fall war, wie ich mitbekommen habe und diese mussten nur beim Arbeitgeber die Krankmeldung vorlegen. Dass man die selbst bei der aok einreichen soll, wusste ich leider nicht..

Hexe121967  17.03.2017, 13:14
@XaveMyXoul

tut mir leid, mein neffe ist mit 16 in die ausbildung gegangen, war krank geschrieben, kam nach hause und hat gesagt "der doc hat mir die ganzen zettel mitgegeben, was muss ich jetzt tun"?  soviel eigenverantwortung erwartet man erst recht von jemandem der 21 ist.

Die AOK hat ja in einigen Städten örtliche Büros. Geh doch mal dort hin und erzähl dort, wie es abgelaufen ist. Vielleicht haben die ja eine Idee. Oder sprich mit der Perso-Abteilung deines Betriebes.

Du bist Arbeitnehmer und solltest wissen, dass es 6 Wochen Lohnfortzahlung gibt. Danach würde Krankengeld gezahlt. Dieses wird aber nur auf ANTRAG gezahlt.

Wenn du keine AU einreichst, woher soll die Krankenkasse dann, wissen, dass du krank bist?

Der Anspruch auf Krankengeld verfällt übrigens, wenn die Arbeitsunfähigkeit nicht LÜCKENLOS nachgewiesen wird.

zunächst einmal... es steht in großen Buchstaben auf der Krankmeldung drauf, wo welcher Durchschlag abgegeben werden muss. umsonst steht das nicht drauf.

ich weiß jetzt nicht genau, wann genau du bei diesem Arbeitgeber deine Beschäftigung aufgenommen hast. aber so wie du es schilderst, warst du wohl innerhalb der ersten 4 Wochen krankgeschrieben.

es ist korrekt, dass dann normalerweise sofort Krankengeldanspruch eintritt, aber nur dann, wenn der Versicherte die Krankmeldung innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist bei der Krankenkasse einreicht. die Frist steht im SGB. die Krankmeldung muss innerhalb einer Woche nach Ausstellungsdatum bei der Krankenkasse sein. Postlaufzeiten usw. sind darin bereits inbegriffen.

wird die Krankmeldung zu spät oder gar nicht eingereicht, wird das Krankengeld nicht ausgezahlt.

für diesen Fall hast du nun Lehrgeld bezahlt. das lässt sich nicht korrigieren. achte in Zukunft drauf, dass jede Krankmeldung sofort zur Krankenkasse geschickt wird. und verlasse dich niemals drauf, dass der Arzt es macht.