Kostenlose Luftballons stehlen strafbar?
Kann man bestraft werden, wenn man kostenlose Luftballons einfach mitnimmt? Muss ich den Besitzer erst fragen?
10 Antworten
Das kommt ganz drauf an.
Liegen die Luftballons offen aus, ggf. mit dem Hinweis, dass man sie mitnehmen darf? Dann ist das erlaubt.
Werden die Luftballons zwar kostenlos ausgegeben (z. B. an die Kinder von Kunden) und liegen dazu für den Verkäufer griffbereit, es ist aber nicht vorgesehen, dass sich jemand selber bedient, dann ist es eigentlich Diebstahl, wenn sich jemand selber ungefragt bedient.
Kann man so nicht sagen. Es kommt immer darauf an, was der Eigentümer der Ballons mit diesen vorhatte. Nur er hat das Recht, das zu bestimmen. Wenn er die zum Beispiel für kostenlos für seine Kunden vorgesehen hat, dann sind die zwar kostenlos, aber eben nicht für jeden. Und wenn er die an Menschen verschenken will, die er sich aussucht, dann gilt das Gleiche.
Wenn sie offenstichtlich ausgelegt werden, damit man sie kostenlos mitnehmen kann, ist das kein Diebstahl wenn man sich in normalen Mengen bedient. Der Wille des verschenkens muss eben eindeutig erkennbar sein. Greifst du allerdings in Massen zu obwohl eingentlich nur jeweils kleine Mengen verschenkt werden soll, kann das schon ganz anders sein. Spricht derjenige dich an und sagt, dass er nicht damit einverstanden war, gibt man die doofen Dinger ambesten ohne Diskussion zurück.
Das kommt wohl auf die Details des Einzefalles an. Woher weißt du dass sie kostenlos sind?
der Anstand würde es gebieten zu fragen.