Kosten für Kadaverbeseitigung nach Wildunfall
Ich hatte Ende April einen Wildunfall der von der Polizei auch als solcher aufgenommen und dessen Folgen (Totalschaden) von der Versicherung auch entsprechend übernommen wurde. Nun habe ich fast 6 Monate danach ein diesbezügliches Schreiben von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bekommen, in dem mir die Bezahlung der Kosten in Höhe von ca. 54 € für die Beseitigung des bei dem Unfall getöteten Tieres angezeigt wird.
Bisher war ich der Ansicht, daß dafür der betreffende Jagdpächter bzw. Förster zuständig ist und nach einem Anruf bei Hessen Mobli wurde mir gesagt, daß es bereits seit 2003 ein Gesetz gibt, welches besagt, daß die Kadaverbeseitigung numehr durch die Straßenbauämter -hier Hessen Mobil- durchgeführt wird.
Leider habe ich zu diesem Gesetzt nichts Konkretes im Internet finden können und so hoffe ich, daß mir hier jemand eine entsprechende Antwort geben kann
5 Antworten
Wird in den Bundesländern scheinbar verschieden gehandhabt. In Berlin trägt das Land die Kosten, aber selbst in Berlin gibt es in verschiedenen Bezirken verschiedene Handhabungen....
Zahlt das nicht sowieso die Haftpflicht?
Wenn es ein solches Gesetz geben sollte, dann sollte hier Deine Haftpflicht- bzw. Teilkasko-versicherung zuständig sein.
Ich hatte vor 3 Jahren selbst einen Wildunfall (totes Reh). Dieser wurde ebenfalls von der Polizei aufgenommen und dokumentiert. In meinem Beisein wurde dann der Jagdpächter vor Ort gerufen, der dann das tote Reh entsorgt hat. Eine Rechnung habe ich später allerdings nie gesehen. (Ich wohne allerdings in NRW.)
Lt. Auskunft von Hessen Mobil soll es das Gesetz seit 2003 geben und deswegen finde ich es eigentlich merkwürdig, daß ich da nichts drüber gefunden habe, ich habe die ganze Website vom Land Hessen durchforstet, aber absolut null. Ob das meine damalige Haftpflicht- bzw. meine Kaskoversicherung jetzt noch übernimmt, weiß ich leider nicht, ich will da zwar am Montag nachfragen, aber ich muss damit rechnen, daß da eine Frist besteht bis wann man seine Ansprüche geltend machen kann und die das nicht mehr annimmt, zumal ich dann ja auch mein neues Auto woanders versichert habe. Danke für deine Antwort
Jap, ist so.
§ 15 HStrG – Verunreinigung und Beschädigung
(1) Wer eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen; andernfalls kann der Träger der Straßenbaulast - in Ortsdurchfahrten die Gemeinde - die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen oder beseitigen lassen. Dies gilt auch für Bundesstraßen. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Du hast ein Wildtier totgefahren, dadurch wurde die Straße durch den Kadaver verunreinigt.
Und da kommt der Satz "...die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen oder beseitigen lassen...." zum Tragen.
Also völlig regelgerecht, dass man Dir die Kosten auferlegt.
Früher haben die Jagdausübungsberechtigten ehrenamtlich, d.h. ohne Kostenerhebung die sogenannte Fallwildentsorgung vorgenommen. Das machen die aber nicht mehr.
Der Grund ist darin zu suchen, ein Streit zwischen Landrat und Jägerschaft ist entbrannt.
Die Kreisverwaltung hat vor einiger Zeit die Jagdsteuer von 10 auf 15 Prozent angehoben. Das passte den Jägern nicht und sie ließen den Landrat wissen, dass sie künftig die ehrenamtliche Fallwildentsorgungnicht mehr übernehmen, d.h. die machen das nicht mehr. Sie fordern den alten Steuersatz zurück, erst dann werde man sich auch wieder um das Fallwild kümmern.
Und da man natürlich dieser Forderung nicht nachgegeben hat, erfolgt das jetzt nicht mehr durch den Jagdpächter sondern per Auftrag durch die Straßenmeistereien oder andere hierbei existente Betriebe und die Kosten hierfür hat der Verursacher zu tragen, also Du, denn kausal gesen, wärst Du nicht da lang gefahren, hätte es den Wildunfall nicht gegeben, hätte es den nicht gegeben, wäre die Straße nicht verunreinigt worden, wäre die nicht verunreinigt worden, hätte man sie nicht reinigen müssen, was Geld kostet und was Du also bezahlst.
Und 54 Euronen sind nicht einmal teuer, es gibt Fälle, in denen man 100 Flocken verlangt.
Das ist jedoch in der Tat komisch, wenn das Tier gar nicht auf der Straße verendet ist, wie dann bitteschön die Straße verunreinigt wurde.
Also da würde ich dann doch mal genauer nachhaken, warum man für eine Straßenreinigung zahlt, wenn die Verunreinigung davongelaufen ist.
Danke für den Link, aber auf dieser Seite war ich auch schon, war leider nicht sehr hilfreich für mich.
Das weiß ich, hat in dem Schreiben auch gestanden, nur daß in meinem Fall überhaupt keine Straße verunreinigt wurde, daß das Tier ist nämlich nicht auf der Straße verendet weil es weggelaufen ist, ich habe es garnicht gesehen und außerdem wurde ich überhaupt nicht darüber informiert, daß der Jagdpächter nicht mehr zuständig ist. Die Polizei hat lediglich gesagt, sie kümmert sich drum, weil ich diesbezüglich gefragt habe, denn wenn es wegläuft, dann hat es auch noch gelebt. Im übrigen ist es wohl ein schechter Scherz sich für einen Brief fast 6 Monate Zeit zu lassen, würde ich so schlampig arbeiten, hätte mich mein Chef schon lange gefeuert. und da Wildtiere nunmal herrenlos sind, müsste eigentlich das Land dafür aufkommen, Steuern zahlen wir schliesslich schon genug, oder nicht??? Trotzdem Danke für deine Antwort