Hallo, allerseits. Danke für das Lesen des Artikels erstmal!
Eine Freundin von mir wollte gestern bei der Ausländerbehörde ihr Visum verlängern. Denn sie besitzte ein Studienvisum und nur bis 20.06.2014. Danach hat die Ausländerbehörde ihr zwei mal Fiktionsbescheinigungen erteilt. Die aktuelle FIktionsbescheinigung war auch nur bis 22.12.2014 gütig. Deswegen ist sie zur Verlängerung des Visums zur Ausländerbehörde gegangen. Aber ihr Antrag wurde abgelehnt und der Reisepass auch beschlagnahmt. Den Grund dafür hat die Beämtin aber nicht angegeben. Die Freundin hat sie wegen Angst auch nicht gefragt.
Diese Freundin war auch faul zum Lernen in der Uni und hat sehr viel Zeit zum Quatschen, Spielen, Reisen und Spassmachen in ihrer Studiumszeit investiert. Das ist uns schon klar. Aber ich meine, das soll keine Gründe sein, die die Ausländerbehörde zur Beschlagnahme des Reisepasses unterstützen. Oder wiess jemand, das ist doch anders?
Ich bin schon lange nicht mehr Student und habe keine Ahnung über Studienzeit und so weiter. Wie viel Jahre bekommt ein Ansländer in D das Visum zum Studium? Was sind die Kriterien für Verlängerung des Visums, ob der Student stundienfähig oder nicht ist? Wie bewertet man ein Stutdent? Mit welchem Prozess?
Also, die Freundin weint immer noch im Telefon und kann nicht aufhören. Sie hat einen Bescheid von Ausländerbehöre bekommen und dieser lautet: sie muss vor dem 10.01. 2015 Deutschland verlassen. Nur wenn sie der Ausländerbehörde ein gültiges Flugticket vorlegt, kann sie erst ihren Reisepass zurückbekommen. Jetzt hat sie nur eine Kopie des Reisepasses mit Stempeln in der Hand. Schlagt einfach paar Ideen vor,wie sie sich weiter verhalten soll. Danke euch!!!
Beste Grüße
Lutz