Kontrolle auf Privatgrundstück zulässig?

11 Antworten

Privatgrundstück ist relativ. Es gibt Privatgrundstücke, die mit einem Taun und einem Tor versehen sind. Diesen Raum dürfen die Beamten betreten wenn von da aus eine Belästigung hervorgeht oder davon auszugehen ist, dass eine Strafbare Handlung vorliegt.. Solange das nicht der Fall ist und die Beamten sind nur neugierig darf der Eigentümer den Herrschaften sicherlich zeigen wo der Ausgang ist. Als Privatgrundstück gilt aber auch wenn dieser Raum mit einer Kette eingegrenzt wird. Grundstücke, die offen und frei begehbar sind, gelten in der Regel nicht als Privat und das auch wenn es so sein sollte.Beispiel auch Parkplätze, Kleingärten oder Parkanlagen die auch privat sein können. Die Polizei ist wie bekannt ein Ordnungsorgan und da gibt es andere Vorschriften. Auch sollte man feststellen, dass die Polizei andere Probleme hat als sich auf rauchende und saufende Kids auf einem Privatgrundstück zu werfen. Wenn es denn so sein sollte wurden die angerufen und müssen diesen Hinweis nachgehen. Einfach mal dran denken das die auch nur einen besch....... Job machen der auch noch schlecht bezahlt wird. Zum Punkt kommend: Wird die Polizei angerufen und gebeten den Hinweis nachzugehen, so gibt es kein mein, dein, unser, Privat oder öffentlich. Hinter dem einfach so steckt doch sicher noch ein Pferdefuß

Im Prinzip darf sie das nicht, nur mit Hausdurchsuchungsbefehl. Aber keine Regel ohne Ausnahme: es ist Gefahr im Verzug und das werden die Beamten anführen, besonders wenn die "Party" mit viel Lärm verbunden ist und nicht gleich erkennbar ist, dass alle Anwesenden über 16 Jahre alt sind.

Selbstverständlich darf die Polizei, etwa nach Hinweis auf ruhestörenden Lärm, Personenkontrollen auch auf privaten Grundstücken vornehmen und die dabei gewonnenen Erkenntnisse von Verstößen gegen das JuSchG dem Jugendamt mitteilen, die gem. § 28 (4) JuSchG satte Bußgelder gegen die Erziehungsberechtigten verhängen wird :-O

MadBuilder 
Beitragsersteller
 30.03.2012, 17:31

Hinweise auf Ruhestörungen sind aber nahezu ausgeschlossen.

Kommt ganz darauf an... Wenn es ein nicht allgemein zugängliches, abgesperrtes privates Gelände ist, gilt dort nicht mal das Jugendschutzgesetz. Folglich hat auch die Polizei dort keine entsprechenden Befugnisse. Das gilt selbstverständlich nicht für öffentlich nutzbare, frei zugängliche Privatgrundstücke wie z.B. Geschäftsparkplätze.

Stell Dir vor, die Polizisten sehen, wie auf einem Privatgrundstück jemand verprügelt wird. Können sie dann nichts machen, weil es auf einem Privatgrundstück geschieht?

Ich denke, das beantwortet Deine Frage ;-)

LondonerNebel  30.03.2012, 16:56

Nette Erklärung, die zwar sehr logisch klingt, dennoch leider falsch ist. Im Gegensatz zum Strafgesetzbuch (für die Körperverletzung) gilt das Jugendschutzgesetz ausdrücklich nur in der Öffentlichkeit.

imager761  30.03.2012, 17:28
@LondonerNebel

Oder für öffentliche Veranstaltungen, was ein Spontanfete mit Musik ohne Gästeliste in sturmfreien Garten der Eltern eben darstellt :-)

subsonic76  31.03.2012, 10:22
@imager761

Okay, setzen wir einen drauf. Sagen wir, sie kiffen im Garten und die Polizei läuft am Gartenzaun vorbei...

LondonerNebel  31.03.2012, 11:02
@imager761

Halte ich für strittig und ohnehin in der Praxis kaum abgrenzbar, zumal schriftliche, nachprüfbare Gästelisten ziemlich aus der Mode gekommen sind. Klar, dass eine öffentliche Einladung über Facebook wie das Spektakel vor einiger Zeit kaum noch als Privatparty durchgehen wird. Andererseits dürfte die Aufforderung "du kannst ein paar Freunde mitbringen" aus einer privaten kaum eine öffentliche Feier machen...

LondonerNebel  31.03.2012, 11:06
@LondonerNebel

@subsonic76: Genau die selbe Antwort wie vorher. Mal ganz abgesehen davon, dass in Deutschland das Kiffen an sich grundsätzlich nicht strafbar ist, würde für den Drogenbesitz das StGB greifen und nicht das JuSchG.