Kontoinhaber finden mit IBAN und BIC?

5 Antworten

ebenfalls frohes neues Jahr!

Also die Polizei kann den Kontoinhaber ausfindig machen, wenn ein entsprechender Straftatsverdacht vorliegt.

Banken geben keine Auskunft, da die dem Bankgeheimnis unterliegen und das betrifft auch den Datenschutz.

Ein Rechtsanwalt kann dies auch rausfinden, bei dem dauert es aber ein wenig länger und wenn schon eh ein Betrug vorliegt, zur Polizei gehen.

Und welche Kosten bei der Polizei...was hast du für Freunde?

Um eine Anzeige zu machen musst du nichts zahlen, auch wenn die Ermittlungen stattfinden, ebenfalls nicht.

Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wo du das Opfer bist, auch nicht.

Geh zur Polizei und schildere den Fall, vielleicht ist die Person schon bekannt und wenn du eine Anzeige machst, frag gleich nach einem Adhäsionsantrag.

Dieser Antrag setzt dich dann in Kenntnis, wenn es zu einer Verurteilung kommt und du nicht vor Gericht erscheinen musstest.

Ebenso kannst du deinen Schadensersatz dort festlegen und die Höhe des Schmerzensgeldes, wenn du es verlangst.

Das Gericht prüft diese Angaben...wird die Person zu einer Geldstrafe oder Höherem verurteilt, bekommst du deine Entschädigung.

So ersparst du dir mit dem Adhäsionsantrag den Gang nochmal zum Zivilgericht, um die Person wegen Schadensersatz zu verklagen.

Adhäsionsantrag:

Das Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen gegen den Beschuldigten aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch (wie z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Allerdings darf dann dieser Anspruch noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden sein.

Das Adhäsionsverfahren soll zum Einen eine Doppelarbeit der Gerichte vermeiden, denn wenn das Strafgericht über den vermögensrechtlichen Anspruch (positiv) entschieden hat, kann dieser nicht mehr vor einem Zivilgericht geltend gemacht werden.

Zum Anderen kommt dieses Verfahren auch dem Verletzten entgegen.

Diesem wird eine weitere Klage vor dem Zivilgericht erspart und Beweise, die im Zusammenhang mit den strafrechtlichen Untersuchungen des Gerichts eingeholt werden, kann der Verletzte nun auch für seinen vermögensrechtlichen Anspruch nutzen.

Leider ist deine Grammatik etwas durcheinander.

Für eine Anzeige bei der Polizei braucht er keinen Anwalt. Also wird die Polizuei hm auch als Geschädigter nicht sagen, dass er Einen braucht.

Er geht mit allen Unterlagen, halt auch IBAN und so, zur Polizei und erstattet Anzeige. er legt die Unterlagen vor, und die Polizei gibt das an den Staatsanwalt. DER ermittelt anahnd der IBAN den Eigentümer des Kontos und leitet ein Strafverfahren ein.

Die Polizei arbeit KOSTENLOS bei Strafsachen.

Wenn dein Freund das Geld zurück haben will, muss er, sobald der Staatsanwalt den Verursacher ermittelt hat, eine Zivilklage einreichen.

Die anwaltgebühren und die Prozeßkosten zahlt der GEGNER, dein Freund muss vorlegen, aber kaum merher 10 Tausend! Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, (was sind bitte "betrügenen Rückerstattung"?)

DEN Teil kann man aber auch bis nach der strafrechtlichen Verurteilung (DIE,wie gesagt, KEIN Geld kostet!) einleiten. Ginge aber auch schon, wenn der Staatsanwalt das Verfahren eröffnet. Spätestens DANN braucht man einen Anwalt.

Anwalt kann man gleich zu Anfang hinzu ziehen, eine Erstberatung kostet um die 200 Euro. Ob da mehr nötig ist, entscheidet sich nach Prüfung durch die Staatsanwaltschaft.

Weiter Kosten des Anwaltes richten sich nach dem Streitwert. Dazu kämen Auslagen für die eröffnung der Zivilklage. Da ALLES geht aber, wenn dein Kumpel gewinnt, zu Kosten des Schädigers..

Es kann aber auch sein, dass im Strafverfahren der Angeklagte gleich mit verurteilt wird, den Schadne zu ersetzen...

Die Kosten für den Anwalt KÖNNEN nicht höher sein als der Schaden!

Eure Bekannten labern Müll.

Er kann damit zur Polizei gehen und Strafantrag stellen, die Polizei ermittelt dann den Kontoinhaber. Das bringt deinem Kumpel allerdings das Geld nicht zurück, die Polizei & Staatsanwaltschaft kümmern sich nur um die strafrechtliche Verfolgung, nicht jedoch um die zivilrechtliche Seite.

Dazu muss er dann in einem gesonderten Verfahren zivilrechtlich das Geld einklagen, also mit eigenem Anwalt. Bei einer Summe von 10.000 Euro lohnt sich das definitiv. Den Namen des Konoinhabers erhält dein Kumpel dann wenn der Anwalt Akteneinsicht in dem Strafverfahren beantragt.

Theoretisch kann man da über die Bank eine Abfrage machen.

Wenn die Rücksendung richtig erfolgt ist (Vorsicht! B2B) muss der Händler ja dafür Sorge tragen, dass die Rückerstattung (hier wieder: B2B!) auch ankommt.

Das mit der "gehackten" Firma halte ich jetzt für ein Gerücht (aka Trollfrage)

BalZakBarsoom  02.01.2018, 14:50

Und praktisch wird die Bank die Auskunft verweigrn.

fragt bei seiner bank nach, die können auch auskunft geben.

Messkreisfehler  02.01.2018, 13:35

In Deutschland gibts immer noch ein Datenschutzgesetz. Die Bank wird sicherlich keinen Namen zur IBAN und BIC nennen.