Darf die Bank der Polizei Auskunft über die Daten geben, z.B in diesem Beispiel?
Wenn man über das Internet etwas verkauft für einen kleineren Betrag, z.B 40€ und die Ware nicht schickt und auf Anfrage des Käufers nicht reagiert.
Es sind nur die Kontodaten verfügbar ( IBAN, BIC ) und die IP-Adresse des Handys.
Kann die Polizei von der Bank den Namen des Kontoinhabers fordern?
Oder ähnliches?
7 Antworten
wenn das auf betrug hinausläuft kann die polizei vieles ermitteln und herausfinden, das bei legal und ehrlich abgelaufenen deals unmöglich ist. so wie eine hausdurchsuchung möglich ist, kann die polizei bei straftaten auch bankdaten ermitteln
Spätestens mit richterlichem Beschluss.
das kann ein gericht anordnen und wird es auch machen
Bei der Polizei verweigern die Banken regelmäßig die Aussage. Der StA fordert daher die Bank zeugenschaftlich auf, die Daten herauszugeben. Da gegenüber der StA eine Aussageverpflichtung besteht, gibt die Bank die Daten raus.
Eines Gerichtsbeschlusses bedarf es nicht.
Die Staatsanwaltschaft erwirkt in solchen Fällen in der Regel einen Gerichtsbeschluss, wonach die Bank dann zu Auskunftserteilung verpflichtet ist.
Nur auf staatsanwaltschaftliche Anweisung ist sie das nicht?