Kontennachweis zur Anlage EÜR?
Das Finanzamt verlangt das von mir. Kann mir jemand erklären was die genau mit Kontennachweis meinen, weil die Anlage EÜR habe ich schon geschickt.
2 Antworten
Womit hast du dir EÜR erstellt?
Ein kontennachweis kommt aus dem Rechnungswesen und ursprünglich eher aus der doppelten Buchführung. In der Bilanz und GuV werden die verschieden Konten entsprechend zu Positionen der Bilanz oder Gewinn und Verlust Rechnung zusammengefasst.
Ähnliches gilt im Grunde auch in der Anlage EÜR. Sofern man die mit einem entsprechenden Buchführungs Programm erstellt hat, sollte es da ein Menüpunkt Kontennachweis geben
Hast du die nicht Buchführungs Programm erstellt hast du doch sicherlich excel Tabellen oder ähnlich aus denen sich die Werte der EÜR ergeben oder?
Das Finanzamt will letztens nichts anderes als eine detailliere Aufstellung wie die Zahlen in der Anlage EÜR zustande kommen
Das Finanzamt will letztens nichts anderes als eine detailliere Aufstellung wie die Zahlen in der Anlage EÜR zustande kommen
Genau darum geht es.
Hin und wieder wirft das Veranlagungsprogramm einen Hinweis aus, dem der Bearbeiter dann nachgehen muss. Dazu benötigt er oft mehr Informationen, als er aus der EÜR sehen kann. Daher die Anforderung z. B. eines Kontennachweises.
Also kein Buchführungsprogramm. Dann mache das entsprechend mit excel Tabellen
Wahrscheinlich hast du Angaben gemacht, die nicht nachvollziehbar sind (Barzahlungen?)
Unter welcher Rubrik sind Barzahlungen in der EÜR sichtbar? Meines Wissens geht die Zahlungsmethode aus der Gewinnermittlung nicht hervor.
Scheinbar gibt es Posten, für die es keine Belege gibt.
ähem... der Steuerpflichtige reicht eine Steuererklärung und eine EÜR ein, Belege nur nach Anforderung. Das Finanzamt will keinen Kontoauszug vom Bankkonto, sondern einen Kontennachweis aus der Fibu, wie Stefan1248 schon ganz richtig geschlussfolgert hat. Hier geht es noch nicht um einzelne Vorgänge, keinesfalls um Belege zu einzelnen Posten.
Waren keine Barzahlungen nur Einnahmen und Ausgaben aufgelistet.
Dann muss der Zahlungsfluss über dein Konto ja nachvollziehbar sein.
Habe es über Elster gemacht die EÜR. Ok perfekt