Komme nach Trennung nicht mehr in die Wohnung

15 Antworten

Sofern du ein trifftigen Grund hast verbleibt dir nur der Gang zum Amtsgericht und besorgst dir eine einstweilige Verfügung und das am besten über einen Rechtsanwalt. Jeder andere Zugang dürfte als Hausfriedensbruch gewertet werden. Da wie du schreibst das das Schloss ausgetausch wurde wird auch der Vermieter keinen Zugang mehr haben, sofern dieser überhaupt bestanden hat. Also: Ohne Gericht läuft hier nichts. Ganz wichtig ist und das solltest du nicht vergessen ist, dass du nach dem Auszug die Wohnung aufkündigst, denn auch wenn du dort nicht mehr wohnst wird dich der Vermieter immer in die Pflicht nehmen, sollten Schäden entstehen oder die Mietzahlungen ausbleiben. Sachen raus, Wohnung kündigen, die Kündigung vom Vermieter bestätigen lassen und drei Kreuze schlagen. Ob der Vemieter dann am Ende das Mietverhältnis mit deinem Partner weiterführt steht auf einen anderen Papier Ein Schlüsseldienst wird eher auch nicht ohne richterlichen Beschluss eingreifen da es hier rechtlich unklar ist und das als Beihilfe des Einbruchs gewertet werden könnte. Mit den Austausch des Schlosses fehlt dir der rechtliche Anspruch auf die Wohnung und dabei ist es unerheblich ob dein Name im Vertrag auftaucht oder nicht. Termin beim Anwalt geht auch heute noch und besorge dir wenn noch nicht geschehen eine Bleibe, den der ganze Akt kann ein paar Tage andauern. Das ist nicht nur meine Meinung, sondern ist eine Erfahrung die auch mir nicht erspart geblieben ist.

Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, kann er dich nicht einfach aussperren. Polizei holen, wenn er dich nicht reinlassen will und die können sich Zutritt verschaffen, ist ja auch deine Wohnung. Wiederum geht das nur, wenn er da ist, weil die Polizei ihn erstmal auffordern wird und sich erst wenn er verwehrt Zutritt verschafft. Egal wie rum, auf jeden Fall mit Polizei. Dann hast du auch Zeugen, dass du nichts mitgenommen hast was die nicht gehört. Am Ende hängt der dir noch ne Anzeige wegen angeblichem Diebstahl an

Schreibe ihm ein Brief und setze ihm eine angemessene Frist, dass er dich entweder reinlässt oder dir alle deine Sachen gibt, schreibe noch rein wenn er sich an diese Frist nicht hält schaltest du einen Anwalt ein oder die Polizei...denn er hat nicht das Recht dich auszusperren da du auch im Mietvertrag stehst, er macht sich somit strafbar ;-)

Hallo sw1985,

wenn Dein Ex die Schloesser austauschen liess, ist es fraglich, ob die Vermieter ueberhaupt einen Schluessel von der neuen Schliessanlage haben !?

Du solltest den Rechtsweg waehlen und Dir einen Anwalt nehmen, der wird Deine Ansprueche regeln.

Alles Gute fuer Dich

Geh zum Anwalt,der soll ihm eine freundlichen Brief schreiben,daß er doch bitte die Sachen und die Katzen rausgeben soll.Andernfalls zeigst du ihn wegen Unterschlagung an.Der Vermieter kann dir da nämlich nicht helfen.Zumindestens nicht legal.Er darf nämlich nicht einfach in die Wohnung ohne Vorankündigung.Nicht einmal,um deine Sachen herauszuholen.Das wäre Hausfriedensbruch.

PS Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst,kannst du Prozeßkostenhilfe beantragen.Dazu mußt du dir einen Schein vom Amtsgericht abholen.Aber manchmal wirkt die Drohung mit einer Anzeige schon wahre Wunder!