Können nicht beglichene Nebenkosten zum Schufaeintrag führen?

4 Antworten

und ich bin mir sicher, dass der Herr auch Mitglied bei der Schufa ist.

Wenn der Herr tatsächlich bei Partner der Schufa ist (was ich bezweifle), dann wäre die Eintragung rechtswidrig. Denn nach den Schufa Bestimmungen dürfen nur unbestrittene oder titulierte Forderungen eingetragen werden. Du könntest dann als dagegen vorgehen. Ein Inkasso Unternehmen würde sich an die Regeln halten.

ich warte seit fast zwei Jahren auf die Rückzahlung meiner Mietkaution

Dann solltest du nicht mehr lange warten, denn die Verjährung für die Rückforderung ist 3 Jahre.

die ich absolut nicht begleichen will, da er mir 1500 Euro schuldet

Dann musst du die Aufrechnung mit der Kaution dem Vermieter gegenüber erklären. So ist es im Gesetz vorgeschrieben. Bevor du das tust, sollte aber geprüft werden, ob du die Nachzahlung der Nebenkosten überhaupt leisten musst und zweitens ob der Betrag korrekt ist.

Kommt halt darauf an, ob

  1. die Kautionseinbehaltung rechtmaessig erfolgte,
  2. die Nebenkostennachforderung berechtigt ist und
  3. dir rechtzeitig zugegangen ist. Stichtag fuer den rechtzeitigen Zugang koennte der 31.12. 2021 gewesen sein, je nach Wirtschaftsjahr aber moeglicherweise auch ein anderer Tag.
Fungus482 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 10:49

Die Kaution wurde natürlich unrechtmäßig einbehalten. Die Kanzlei, bei der ich vorstellig wurde hat 8 andere Fälle zu meinem aufgrund unrechtmäßiger einbehaltung laufen. Ich gehe davon aus, dass die Nachzahlung seine Richtigkeit hat, der Betrag ist auch eher unerheblich, jedoch geht es mir ums Prinzip und natürlich um 1500€

Der Reihe nach:

  • Die Nebenkostenrechnung - Wurde die ursprüngliche Abrechnung fristgemäß erstellt? Wenn ja, hast du diese zu zahlen. Ein "Aufrechnen" mit der Kaution würde ich privat nicht machen, auch nicht "aus Prinzip".
  • Die Kaution - sie wurde unrechtmäßig einbehalten. Fordere sie mit einem Anwalt ein und dabei auch gleich die Anwaltskosten dazu.

Der Vermieter schuldet dir 1500€? Wie kommt das zustande? Warum hast du nicht Zahlungsklage erhoben? Seit wann schuldet er das?

Der Vermieter übergab dir eine BK-Abrechnung, hast du sie im Büro des Vermieters anhand der Abrechnugsunterlagen innerhalb der Jahresfrist geprüft? Besteht die Forderung auf Nachzahlung aus dieser Abrechnung zu Recht?

Dann erklärst du die Aufrechnung dem Vermieter gegenüber, wenn beide zahlungen unstrittig sind.

Der Vermieter kann einen Teil der Kaution temporär einbehalten, bis alle Aberechnungen erstellt und die Unstimmigkeiten beseitigt wurden.

Fungus482 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 14:58

Wie oben erwähnt. Die 1500€ sind die gezahlte Kaution. Diese wurde nach Auszug und mehrmaliger Aufforderung nicht beglichen. Vielmehr wurde die Behauptung erhoben, ich hätte diese nie gezahlt, obwohl ich ihm persönlich beglaubigte Überweisungsträger vorgezeigt hatte. Diese Masche zieht er in mehreren Fällen ab. Die BK Abrechnung war laut Anwalt gerade so noch im Zeitrahmen. Diese Zahlung meiner 1500 Euro ist seit gut zwei Jahren fällig bis dahin sollte alles unzweifelhaft beglichen worden sein, wenn ich mich nicht irre!

Gerhart  09.01.2022, 16:57
@Fungus482

Du hast nicht erwähnt, dass die 1500€ der Kautionsbetrag ist. Die 'Kaution ist und bleibt dein Eigentum. Die Abbuchung des Betrages von deinem Konto kannst du wohl noch als Beweis vorlegen. Daher kann der Vermieter nicht behaupten die Kaution nie erhalten zu haben.

Eine nicht übergebene Kaution führt zur fristlosen Kündigung des Vermieters. Das muss der Vermieter aber nicht ausführen, ist aber ein Indiz, dass er die Kaution erhalten hat. Du kannst ja die Kontonummer des Vermieters auf der Überweisung vergleichen mit den ehemaligen Mietzahlungen auf das Konto des Vermieters.

Zum pro cedere: Anzeige bei der Polizei gegenden Vermieter wegen Untreue und Unterschlagung sowie Falschbehauptung. Zahlungsklage auf 1500,00 € samt Verzugszinsen seit dem Tag der Fälligkeit der Kaution oder Teilkaution, wenn eine Aufrechnung stattgefunden hat. Ist die Nachzahlungsforderung des Vermieters denn rechtens?

Fungus482 
Beitragsersteller
 09.01.2022, 19:42
@Gerhart

Stimmt ist etwas schwammig formuliert. Ja also beglaubigte Zahlungseingänge vorgelegt, Frist bis letzten Freitag zur Zahlung auferlegt nichts erfolgt.

ich werde jetzt alle Register ziehen und rechtlichen Beistand ins Spiel bringen. Also wenn du magst halte ich dich über nachfolgendes auf dem Laufenden

Gerhart  09.01.2022, 22:22
@Fungus482

Gute Chancen mit deiner Rechtsschutzversicherung. Ich bin interessiert.