können meine eltern mich mit 18 zwingen bei ihnen wohnen zu bleinen?

11 Antworten

Sie müssen dich finanziell unterstützen, bis du deine erstAusbildung fertig hast.

Heißt aber nicht dass du mit 18 ausziehen kannst und sagst nun blecht mal schön. Sie können auch fordern, dass sie dich mit "naturalien" unterstüzen. Zwingend musst du ja nicht raus, du erreichst deine Ausbirdungsstelle prima von daheim aus.

Ok du kannst gehen wenn du willst sobald du 18 bist. Dann aber darfste auch nichts fordern

Cxndy26 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 22:05

würde ich ja nicht

heai, also wenn du 18 Jahre alt wirst, ist Keiner deiner Eltern mehr dein Vormund, ab deinem 18 Geburtstag bist du Volljährig & kannst deine eigenen Entscheidungen treffen. Deine Eltern sind nicht mehr dazu berechtigt Dir etwas zu verbieten, da sie dann auch nicht mehr dein Sorgerecht haben.

Ob das eine gute Idee ist sofort auszuziehen ist mal dahingestellt, da es deine Entscheidung ist & es den Umständen entsprechend entschieden werden muss. 3 Monate zu warten bis du deine Lehre fertig hast ist auch nicht lange.

Sie können Dich nur indirekt zwingen, bei ihnen zu wohnen, denn sie können sich weigern, Dir finanziellen Unterhalt zu geben, da sie den "natural" bieten.

Cxndy26 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 20:13

das sage ich ja und sie wissen dass ich bis dann eine feste stelle habe die miete teile ich mir mit meinem freund und würde ihm so viel wie möglich abgeben also wieso sollte ich geld von ihnen brauchen tönt jetzt wie ein naives kleines mädchen aber ich habe das auch mit meinen geschwistern und meinem freund (21-28) schon gut durchdacht

Solange sie Dir während Deiner Ausbildung Kost und Logis bieten, wirst Du Dich mit Deinem Auszug wohl noch "zurückhalten" müssen. Sprich Barunterhalt hast Du wohl unter den gegebenen Voraussetzungen nicht zu erwarten.

Maximal das Kindergeld könntest Du dann für Dich beanspruchen.

Also solltest Du Deinen Auszug erst nach dem Ende Deiner Ausbildung einplanen.. Außer Du verdienst in Deiner Ausbildung genügend bzw. hast genügend Rücklagen gebildet, um Dir Deinen Auszug schon per 1.6. d.J. leisten zu können.

Tja und auf Rücklagen wirst Du dann auch so beim Auszug zurückgreifen müsse, um die fällige Kaution, 1. Miete + Einrichtung Deiner Wohnung stemmen zu können.

Cxndy26 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 20:16

ich würde zu meinem freund (21) ziehen ubd mir die miete teilen für die 2,3 monate teilen danach (nach antritt fester stelle) die hälfte der miete bezahlen also hätte ich eine Unterkunft und zahlen müssten sie mir auch nichts

Cxndy26 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 20:23
@wilees

und das geld von meinem sparkonto was leider kein richtiges sparkonto in dem sinne ist es ist einfach ein konto welches über den namen meines vaters läuft und ich jeden Monat geld drauf sparen muss

wilees  10.01.2019, 20:26
@Cxndy26

Und auf dieses Geld hast Du dann u.U. keinen Anspruch / Zugriff , da Deine Eltern behaupten könnten, dass diese Zahlungen Dein Kostgeld waren. Ich mache Dich nur darauf aufmerksam, weil ich jetzt nicht weiß wie Deine Eltern möglicherweise reagieren.

Cxndy26 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 20:31
@wilees

ohne das geld vom "nicht sparkonto" würde ich trotzdem zurecht kommen

Urlewas  10.01.2019, 21:50
@Cxndy26

Geh auf jeden Fall sofort an Deinem 18. Geburtstag zur Bank und richte dein eigenes Girokonto ein. Darauf läßt du dir dann auch das Kindergeld und dein Ausbildungslohn überweisen.

wilees  10.01.2019, 21:58
@Urlewas

Auf die Auszahlung / Abzweigung des Kindergeldes besteht nur dann Anspruch, wenn sie schon in einem eigenen Haushalt lebt und die Eltern dieses Geld nicht freigeben / weiterleiten. Anspruchsberechtigt sind immer die Eltern.

Urlewas  10.01.2019, 22:51
@wilees

Ich denke, da muß sie sich, wenn die Eltern das Geld nicht freiwillig rausrücken, an die Kindergeldstelle wenden. Es wäre doch ungerecht, wenn die Eltern das Geld einstecken, während sie keine Kosten mehr für das Kind zu tragen haben. „Fremdstellungsantrag“ oder so ähnlich heißt das, wenn ich mich recht entsinne.

Nein, sie können dich nicht zwingen, wenn du finanziell allein zurecht kommst. Und du kannst für dien Zeitraum, wo du nicht mehr bei Ihnen wohnst, das Kindergeld einfordern, welches Euch bis zum Ende der Ausbildung zusteht.