Knuddels Strafverfolgung im Jahr 2019?

8 Antworten

Ja du hast dich wahrscheinlich gegen § 185 StGB sexuelle Beleidigung strafbar gemacht. Und das auch noch bei einer minderjährigen. Viel Spaß.

Moonbreaker2018 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 08:07

war eher ne harmlose perverse Frage da dürfte doch wirklich im schlimmsten fall Geldstrafe sein. Hoffe ich mal.

Moonbreaker2018 
Beitragsersteller
 22.01.2019, 07:59

Ok also das heißt dann wahrscheinlich Geldstrafe oder?

Seiichi01  22.01.2019, 08:02
@Moonbreaker2018

Keine Ahnung das kommt drauf an was du geschrieben hast aber ich denke im schlimmsten Fall eine Geldstrafe. Natürlich nur ne Vermutung.

Ich glaube kaum, dass das nur eine Abschreckung ist, die könnte man bei weitem logischer formulieren (z. B. "dies ist dein erster Verstoß, bei weiteren Verstößen werden wir...")

Du solltest/ wirst wohl in nächster Zeit Post von der Polizei bekommen.

Hoffe das ist ernst gemeint und die kriegen dich richtig schön dran ^^ Interessant auch "Mit ihr geschrieben"... aber nur eine perverse Frage gestellt? Klingt eher so als ob Du sie plump belästigt hast haha. Beste xD

Hallo Moonbreaker2018,

was einen jungen Menschen schaden kann, mag in der Empfindung eine hohe Bandbreite haben. Und da ist noch kein letztes Wort gesprochen.

Kontaktiere zu dem Vorfall einen Rechtsanwalt und äußere Dich nur ihm gegenüber zu der Sache. Hebe die Benachrichtigungen auf, genauso den Originaltext, um den es geht, auch als Screenshot.

Der Rechtsanwalt soll die Plattform kontaktieren, damit sie die angesprochene Polizeidienststelle nennen. Dann wird er nachfragen, ob es ein Ermittlungsverfahren gibt.

Ist die Benachrichtigung der Plattform aber nur Show, kannst Du sie ggf. wegen falscher Anschuldigung belangen.

Und jetzt bewahre zu aller Erst mal Ruhe. Und ein Urteil, wenn eins gefällt werden müsste, darf nur ein Richter fällen.

Mit vielen lieben Grüßen

EarthCitizen

Es gibt keine "harmlosen, perversen Fragen", wenn diese von der befragten Person nicht gewollt sind.

Also sollte man erst fragen, ob die Person sich gern über perversen Sex unterhalten will. Gar nicht fragen sollte man das allerdings Minderjährige!!!

Und wem das nicht klar ist, dem hilft man dabei sich das einzuprägen indem man es ihm erst polizeilich und im Nachgang vielleicht noch mal behördlich "nahe bringt".

Du aber schreibt, dass du nicht belehrt werden willst. Bleib genau bei dieser Aussage. Das wird es dir im Umgang mit der erfolgten Anzeige gaaaaaaaanz viel leichter machen :-)