Kleine Frage an Anwalt / jemanden der sich mit dem Schulgesetz auskennt?


13.12.2020, 21:11

!! BUNDESLAND IST DAS SAARLAND !!

vor15jahren  13.12.2020, 21:10

Welches Bundesland?

Welche Schulform?

Welche Stufe?

krustentierr 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:10

Saarland, Fachoberschule, Abschlussklasse 12

3 Antworten

Solange zwischen dem neuen Termin und dem zeitpunkt der Ankündigung die vorgeschriebene Woche liegt, ist es rechtens. Wenn nicht, würde ich es anfechten.

vor15jahren  13.12.2020, 21:24

Es ist nicht mal vorgeschrieben, dass eine Woche dazwischen liegen muss. Das hat der Fragesteller sich nur ausgedacht oder es ist nur Usus an der Schule

krustentierr 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:21

vor allem hatten wir letzte stunde ein neues Thema und Sachen wie Verinnerlichungsphase und alles sind nicht da, Die Arbeit war für Donnerstag geplant, und ich habe große Angst das er morgen schreibt, da die Schulen ab Mittwoch geschlossen sind. Ich hatte mich auf die letzte Stunde mit Klärungsfragen sehr stark verlassen, Freunde an anderen Schulen haben Ankündigungen bekommen über Whatsapp und Mail, wir jedoch nicht

krustentierr 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:18

ja aber muss er sicher nicht den neuen termin auch ankündigen? er kann doch nicht einfach unverhofft reinstolziert kommen und sagen, ja wir schreiben jetzt doch heute :D das wär sehr mystisch

vor15jahren  13.12.2020, 21:25
@krustentierr

Doch, kann er. Unverhofft ist es ja nicht. Ihr hattet die Ankündigung doch schon.

krustentierr 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:26
@vor15jahren

Die Ankündigung besteht immernoch für Donnerstag, die Angst ist das er morgen aber kommt und ohne uns bescheid zu sagen sagt, "heute wird geschrieben"

botanicus  14.12.2020, 06:08
@krustentierr

Quatsch. Wenn die Ankündigung unwidersprochen für Donerstag steht, kann er unmöglich (und wieso sollte er auch?) den Termin vorverlegen. Was für hanebüchene Gemeinheiten traut Ihr Euren Lehrern zu? Welchen Wert hätte eine Ankündigung denn dann?

ich hoffe , dass man es so sehen kann.

Es gibt gar kEINE vORVERLEGUNG, sondern der Termin am 20.11 ist ein neuer, eigenständiger Termin , der rechtzeitig angekündigt werden müsste . 

aber das habe ich gefunden.

Wie immer : Im Zweifel GEGEN die wehrlosen Schüler : Es darf Ausnahmen geben.

Daher wird in deinem Fall , schlimmstenfalls , auf das Recht zur Ausnahme man bezug nehmen

Bild zum Beitrag

von hier

 - (Schule, Ausbildung und Studium, Anwalt)
botanicus  14.12.2020, 06:10

Auch eine Schulleitung steht nicht über dem Recht. Wie sollte die diese Vorverlegung denn begründen?

krustentierr 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:29

Vielen Vielen Dank, das hilft schon sehr weiter, ich dachte nämlich auch das es eine Vorverlegung nicht gibt sondern der Termin eigenständig ist, alles andere würde für mich auch keinen Sinn machen in meinem Fallbeispiel

ERLASS ZUR LEISTUNGSBEWERTUNG  IN DEN SCHULEN DES SAARLANDES Vom 16. Juli 2016 Konsolidierte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungen des Erlasses vom 8. März und vom 21. Juni 2017   

3 Gemeinschaftsschule, Gymnasium und Förderschule im Sekundarbereich  3.1 Große Leistungsnachweise (GLN) In den schriftlichen Fächern Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache – im Gymnasium zusätzlich in der dritten Fremdsprache beziehungsweise im Profilfach – werden pro Schuljahr jeweils fünf große Leistungsnachweise erbracht. In der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe sind vier große Leistungsnachweise zu erbringen.  In den nicht schriftlichen Fächern werden an der Gemeinschaftsschule und den Förderschulen in den  Klassenstufen 9 und 10 und am Gymnasium in den Klassenstufen 8 und 9 pro Schuljahr jeweils ein bis zwei große Leistungsnachweise erbracht. In der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe sind zwei große Leistungsnachweise zu erbringen.  Große Leistungsnachweise sind grundsätzlich ankündigungspflichtig und beziehen sich auf eine überschaubare, in sich zusammenhängende Unterrichtseinheit. Sie werden für ganze Klassen, Teile einer Klasse beziehungsweise einer Klassenstufe oder einzelne Schülerinnen und Schüler konzipiert, sind jedoch – mit Ausnahme der schriftlichen Arbeit und der schriftlichen Überprüfung an der Gemeinschaftsschule und am Gymnasium – nicht zwingend von jeder Schülerin oder jedem Schüler zum gleichen Zeitpunkt zu erbringen. Sie können – mit Ausnahme der schriftlichen Arbeit und der schriftlichen Überprüfung – als Einzel-, Paar- oder Gruppenprüfungen gestaltet werden; auch bei Paar- oder Gruppenprüfungen wird die Einzelleistung bewertet. 

Es steht nirgends, dass es einen bestimmten Zeitraum von der Ankündigungspflicht bis zur Ausführung des GLN gibt.

Nachtrag:

4 Berufliche Schulen 4.1 Große Leistungsnachweise (GLN) Große Leistungsnachweise sind grundsätzlich ankündigungspflichtig und beziehen sich auf eine überschaubare, in sich zusammenhängende Unterrichtseinheit.

krustentierr 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:19

das hab ich auch gelesen aber es beantwortet meine Frage nicht :D

vor15jahren  13.12.2020, 21:23
@krustentierr

Doch. Es beantwortet exakt deine Frage! Du verstehst es nur nicht oder es passt dir nicht in den Kram. Es besteht nur eine Ankündigungspflicht. Danach ist es scheiccegal, wann der GLN geschrieben wird. Da sag ich mal: Pech gehabt!

krustentierr 
Beitragsersteller
 13.12.2020, 21:25
@vor15jahren

Aber das halte ich für Fatal, Wenn die Themen die Selben bleiben gut OK, dann hat man ne Woche zum lernen, verkackt, aber wenn die Themen sich ändern dann ist das finde ich ein Unding