Klauen im Ausland
Hallo, eine freundin hat mal im Ausland geklaut wurde auch erwischt und musste ihre daten abgeben wenig später ist sie wieder abgereist das war vor ca 3 jahren es ist aber nie ein brief oder ähnliches gekommen nun hat sie wieder geklaut und wurde erneut erwischt jetzt steht ihr eine gerichtsverhandlung bevor und sie weiß nicht ob es einen eintrag über das erste vergehen gibt, da eben nie was gekommen ist. Habt ihr sowas schon mal erlebt und hat sie jetz grund zur sorge das sie als wiederholungstäterin dasteht obwohl nie etwas über ihre erste Tat bei ihr angekommen ist?
bitte um hilfe!
5 Antworten
Deine Freundin kann sich (wenn ihr an der Sache etwas liegt und sie das nötige Geld hat) auch mal bei einem Anwalt informieren. Wichtig ist nur, dass sie ehrlich zu dem Anwalt ist. Aber: Warum und was klaut sie denn so viel?
Das war in England soweit ich weiß ;)
Kommt auch drauf an, wo das war.. vielfach werden so Delikte nicht über die Landesgrenzen hin verfolgt, aber im Land selber sind sie durchaus registriert.
Wenn sie nochmal nach England einreist, wird sie wahrscheinlich sofort festgenommen und muss erst ihr Bussgeld bezahlen oder ihre Strafe, die in ihrer Abwesenheit gefällt wurde, abbrummen.
Für Deutschland hat das aber keine Auswirkungen. Aber Richter gehen eh davon aus, das, wenn man mal erwischt wurde, es vorher schon ein paar Mal geklappt haben muss.
Wieso klaut die soviel? Ist die doof oder was?
und hat das jetzt auswirkungen auf die straftat hier in deutschland? hat sie also schon einen eintrag und gilt jetzt als wiederholungstäterin obwohl sie nie was erfahren hat?