Kirchenaustritt mit 15

4 Antworten

-- Den Kirchenaustritt müssen Mitglieder der evangelisch-lutherischen oder römisch-katholischen Kirche persönlich beim Standesamt oder Amtsgericht vornehmen (dasselbe gilt aber auch für jede andere Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist). Ohne diesen formalen Austritt vor einer Amtsstelle bleibt man kirchensteuerpflichtig.

-- Für den Austritt ist je nach Bundesland entweder das Standesamt oder das Amtsgericht am Wohnsitz zuständig. In Berlin, Brandenburg, Hessen, NRW und Thüringen müssen Sie persönlich zum Amtsgericht gehen. In allen anderen Bundesländern ist das Standesamt am Wohnsitz aufzusuchen. Gibt es beim Amt keine Wartezeit, sollte der Kirchenaustritt in etwa 10 Minuten erledigt sein.

-- Alles weitere ausführlich unter: http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/kirchenaustritt-kirchensteuer.html

Gegen Vorlage des Personalausweises wird der Austritt aus der Kirche erklärt und die Unterschrift vom Standesbeamten beglaubigt.

Den Austritt kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist. Für Minderjährige unter 14 Jahren können die personensorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden. Für geschäftsunfähige Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die gesetzlichen Vertreter, denen die Personensorge zusteht, den Austritt erklären.

Der Austritt ist dem Standesbeamten gegenüber zu erklären, in dessen Bezirk die aus der Religionsgemeinschaft austretende Person ihren Wohnsitz hat.

Die Austrittserklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Über die mündliche Erklärung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die schriftliche Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein.

Der Austritt kann nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter erklärt werden.

Der Austritt wird wirksam mit dem auf die Abgabe der Erklärung folgenden Tag.

Das Ende der Kirchensteuerpflicht regelt das Kirchensteuergesetz.

Die Gebühr wird auch bei gleichzeitiger Abgabe mehrerer Austrittserklärungen für jede Erklärung gesondert erhoben.

http://www.rlpdirekt.de/rheinland-pfalz/lebenslagen/Kirchenaustritt

Das gilt für Rheinland-Pfalz, gefunden unter "Kirchenaustritt Minderjährige", im Link noch mehr Infos, wieweit es da nach Bundesland/ Land Unterschiede gibt müsstest du im Einzelfall eben noch abchecken.

Wie oder was jemand glaubt ist immer eine Überzeugungssache, zwischen dich und dein Herz kann da niemand kommen, alles Gute für deinen weiteren Lebensweg und bleib so selbstbewusst!

 

MisterMaestro01  15.12.2016, 16:41

Heißt dies, dass man den Austritt auch ohne die Eltern machen kann? Wo muss man diese Gebühren bezahlen?

Ja, das kostet, weil dem Standesamt/Bürgeramt/Amtsgericht Verwaltungsamt Kosten entstehen.

Ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen, ob du den Schritt wirklich machen willst. Mit 15 macht man alles Mögliche, und manches davon bereut man irgendwann, vor allem dann, wenn es dauerhafte Konsequenzen zeitigt, was unter anderem der Kirchenaustritt tut.

warum willstn da unbedingt austretten?    merkst doch sowiso nichts von..... 

TattiBrennan 
Beitragsersteller
 24.04.2011, 19:57

Doppelpost-Fail, tut mir leid ..

TattiBrennan 
Beitragsersteller
 24.04.2011, 19:56

Darum gehts mir nicht, ich will kein kirchenmitglied sein, wenn ich das alles für Schwachsinn halte