Kindesunterhalt ab 18 J. bei Abendschule?

7 Antworten

Die Sache ist ja die, dass Eltern so lange für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen müssen, bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben.

Das hier besagt aber, dass sogenannte priviligierte Volljährige (noch Schüler, unverheiratet, zuhause lebend) zumindestens für ihren Unterhalt mit sorgen müssen, wenn sie über 21 sind:

Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit bei Volljährigkeit
Hier gelten strengere Anforderungen. Bei volljährigen Unterhaltsbedürftigen, die keine sogenannten priviligierten Volljährigen sind, wäre bei Unterhaltsbedarf zunächst der eigene Vermögensstamm zu Unterhaltszwecken aufzuzehren. Auch ist der Volljährige grundsätzlich verpflichtet durch Eigeneinkünfte seinen Lebensbedarf selbständig zu decken.
Unter Umständen kann von Volljährigen auch verlangt werden, daß diese eine Erwerbstätigkeit mit der Ausbildung verbinden, wenn und soweit die Kindeseltern sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden. Unter diesen Voraussetzungen kann im Einzelfall auch ein Teilerwerb des eigenen Unterhalts durch beispielsweise Ferienjobs und dergleichen verlangt werden.

https://www.unterhalt.net/kindesunterhalt/unterhaltspflicht.html

Es macht also einen Unterschied, ob deine Tochter 18 ist, oder 23. In letzterem Fall muss sie dafür sorgen, dass sie auch etwas dazu verdient.

Es ist ohne weiteres zu schaffen, neben der Schule einen 450€-Job zu machen. Ferienjob in den Sommerferien sowieso, in der Zeit muss man nicht lernen.

Meine Söhne (19, Abiturient und 21, Student) arbeiten immer in den Sommerferien mindestens 4 Wochen, manchmal länger. Sie tragen jeden Samstag Prospekte aus und verdienen sich dadurch ein Taschengeld dazu, dass wir ihnen nicht geben könnten. Sie müssen nichts abgeben, es ist ihr Geld. Aber allein für die Anschaffungen, die sie gerne machen möchten (Laptop, Handy, etc.) müssen sie selber arbeiten, das können wir Eltern nicht finanzieren.

So könntest du das machen. Du bezahlt ihr nur das, was wirklich nötig ist (normale Kleidung, Schulbedarf, Essen), und das was darüber hinausgeht (Kino, Handy...) muss sie selber bezahlen. Du könntest ihr ja behilflich sein, einen Job zu finden. Für volljährige Jugendliche gibt es immer irgendwas. Regale einräumen im Supermarkt, Aushilfe auf dem Wochenmarkt, Zeitung austragen, sogar Briefträgerdienste am Wochenende werden manchmal gesucht. Kleine Verkaufsarbeiten, z.B. nachmittags und samstags in einer Bäckerei, Kiosk können gemacht werden. Wer arbeiten will, findet auch was.

Bei der ganzen Angelegenheit sollte nur darauf geachtet werden, dass das Eltern-Kind-Verhältnis, welches hier schon angeknackst wirkt, nicht völlig zerstört wird. Auch, wenn man ein anscheinend nicht einfaches Kind hat (wo zu bedenken ist, WARUM es nicht einfach ist...).

Alles Gute.

Selbst wenn sie sich einen Minijob sucht, kommst Du nicht aus Deiner PFLICHT raus. manchmal brauchen Jugendliche einfach ein wenig Zeit, sich zu orientieren. Finde ich auch nicht schlecht. Mit 18 ist sie noch sehr jung. Zumindest versucht sie, noch was aus ihrem Leben zu machen (wie man so sagt).

Je mehr Du sie unterstützt, umso eher wird sie dann wohl ankommen.

Meine Kinder können bis sie 30 sind, bei mir bleiben und werden unterstützt. Hauptsache , sie finden etwas, was sie zufrieden macht. Was sind ein paar Jahre weniger Geld für mich, wenn meine Kinder den Rest ihres Leben wissen, wer für sie da war?

Ich hoffe dann, dass sie sich daran erinnern, wenn ich mal alt bin und Hilfe benötige ;)

Zu einem Job kannst Du sie nicht zwingen.

Bis zum Abschluß der Erstausbildung bist Du für sie zuständig.

Von mir würde sie aber nur das Nötigste gekommen.

Betti2015 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 09:39

das Nötigste geht nicht, es geht nach der Düsseldorfer Tabelle

beangato  18.09.2018, 09:42
@Betti2015

Das ist mir bekannt.

Trotzdem muss man ihr kein Geld in den Po schieben.

Sie ist erwachsen und kann sich einen Job suchen.

Betti2015 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 09:45
@beangato

Sehe ich ja auch so, aber das Amt für Soziale Dienste schreibt immer nette Briefchen

beangato  18.09.2018, 10:09
@Betti2015

Dann schildere dort das Problem.

Solange sie eine Ausbildung macht, bist du für sie verantwortlich. Da musst du sie auch finanziell unterstützen. Wenn sie keine Ausbildung macht, dann ist sie mit 18 auf sich selbst gestellt. Aber zu einem Job kannst du sie auch nicht zwingen

für die restliche Tageszeit kann SIE sich einen Job suchen. Abendschule, sehe da keine Unterhaltspflicht. Wer zahlt denn die Abendschule?

Betti2015 
Beitragsersteller
 18.09.2018, 09:37

tja, scheinbar zahlt die Abendschule das Amt. Die Unterhaltspflicht besteht bei Abendschule schon, wenn ein Schulabschluss erreicht werden soll.