Kindergeld!ruckzahlung

6 Antworten

Ohne den Bescheid kann man nichts dazu sagen.

Der Bescheid muß doch eine ausführliche Begründung enthalten; diese muß man kennen...

Also verstehe jetzt nicht so recht ob du einen Anspruch hattest, eigentlich beantragen das die Eltern.

Kindergeld gibt es während einer Ausbildung (Schule, Studium, Berufsausbildung) bis zum Ende des 25. Lebensjahr. Wenn dein Deutschkurs als Schule gelten würde, ist der Minijob egal. Möglicherweise kannst du eine Schulbescheinigung nachreichen.

Bei dem 500€-Job bestand wahrscheinlich keinen Anspruch auf Kindergeld. Also für diesen Zeitraum muss sicherlich zurück gezahlt werden. Kindergeld betrug in 2012 184.-€

Bei zum Ende des 21.Lebensjahr gibt es Kindergeld wenn man arbeitslos gemeldet war. Ist man ausbildungssuchend gemeldet, kann sogar bis zum Ende 25.Lebensjahr Kindergeld gezahlt werden. Ausbildungssuche muss nachgewiesen werden.

Beginnst du die Ausbildung, kann wieder Kindergeld gezahlt werden. Wie das jetzt mit der Übergangsfrist bis Ausbildungsbeginn ist, weiß ich nicht. Vielleicht solltest du die zuständige Familienkasse mal aufsuchen und diese Dinge vor Ort klären.

Viel Glück

Zufaelliger  22.02.2013, 16:20

Danke ellaluise.

Lies nach in der:

Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes, als pdf im Internet

http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Dienstanweisung/Dienstanweisung_node.html

Wie Dein Leben genau verlaufen ist, kann ich aus Deinem Text nicht herauslesen. Wichtig ist, wann Du was gemacht hast und wie alt Du warst.

1.) Anspruch auf Kindergeld besteht für Deine Eltern, wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren oder wenn es ihnen nach EU-Recht zusteht und sie sozialversichrungspflichtig waren. Du selbst hast keinen Anspruch auf Kindergeld.

2.) Anspruch besteht bis zu Deinem 21. Lebensjahr, wenn Du arbeitslos gemeldet warst.

3.) Anspruch besteht bis zu Deinem 25. Geburtstag, wenn Du eine Ausbildung gemacht hast oder auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz warst und dies nachweisen kannst.

4.) Die Einkommensgrenze bestand bis 2011. Du durftest 8000 € Einkommen nicht überschreiten. Seit 2012 gibt es diese Grenze nicht mehr. Du kannst soviel verdienen, wie Du willst.

5.) Hast Du bereits eine abgeschlossene Ausbildung, gilt ab 2012 die schädliche Erwerbstätigkeit. Du darfst wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Lege auf jeden Fall fristgerecht Einspruch ein und stelle einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Auf Deinem Bescheid muss eine Rechtbehelfsbelehrung sein. Sieh Dir die genau an.

Der monatliche Anspruch auf Kindergeld beträgt 184 €. Wenn Du mehr wissen möchtest, schreibe die Begründung für die Rückforderung genau ab.

Hallo, ich glaube du wirst es zahlen müssen. Auch, wenn es Fehler von Mitarbeitern ist. Soviel ich weiß kriegst du kein Kindergeld, wenn du arbeitest. Aber es gebt Stellen, wo du dich über diese Rechte dich informieren kannst. LG Sorry

Du hast jetzt schon gute Antworten bekommen - ich möchte noch was zur Rückzahlung des Kindergeldes sagen...Mach dir keine Sorgen, wenn du der Bezieher des Kindergeldes warst und es sich herausstellt, dass die Kindergeldkasse berechtigterweise Kindergeld zurückfordert, da bekommst du so schnell keinen Schufaeintrag, wenn du nicht den gesamten Betrag gleich zurückzahlen kannst. Da gehen vorläufig auch mal 10€ monatlich - nur nichts tun, könnte dir Probleme bereiten. Jetzt redet erstmal mit den Leuten und leg einen Widerspruch ein....dann kannst du deine Probleme schildern und sie werden das nochmal alles prüfen. Du mußt das jetzt alles erstmal in Ruhe klären und denk dran Widerspruchfrist einhalten. Wie die auf den Betrag kommen, wirst du dann auch noch erfahren. Da ich das alles kenne, weiß ich, was auf dich zukommt..lg