Kindergeld falsch ausgezahlt, muss ich auf mein Recht verzichten?
Sehr geehrte liebe Freunde von gf, Ich habe folgendes Problem. Ich bin Anfang letzten Jahres von Zuhause ausgezogen. Daraufhin habe ich einige Monate später den Abzweigungsantrag gestellt und der wurde mir dann diese Woche genehmigt. Obwohl ich der Familienkasse mitgeteilt hatte, dass ich ausgezogen bin, wurde trotzdem Kindergeld an mein Vater gezahlt. Bis vor 2 tagen wurde mir gesagt, dass ich das Kindergeld für die letzten Monate seit Januar 2014 gezahlt kriege. Dann, als mein Abzweigungsantrag genehmigt wurde (nach halbes Jahr Kampf) wurde mir gesagt, dass man das Geld erstmal zurück fordern muss von meinem Vater. Das Problem ist jetzt, dass ich heute mit meinem Vater gesprochen habe und er nicht bereit ist zu zahlen. Muss ich jetzt auf mein Recht verzichten, weil die Familienkasse zu blöd ist und Kindergeld zahlt und es dann zurück fordert? Ich rege mich echt auf, da der Antrag fast 8ahr in Anspruch genommen hat und im Endeffekt habe ich trotzdem mein Kindergeld nicht bekommen. Zwar kriege ich das ab diesen Monat gezahlt, was ist aber mit den letzten Monaten? Die von der Familienkasse haben gesagt dass dies bis zu einem halben jahr in Anspruch nehmen kann. Was kann ich da jetzt machen? Schließlich hatte ich der Familienkasse meinen Auszug mitgeteilt.
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Das sollte das Problem der Familienkasse sein. Ab Antragstellung muss das Kindergeld bis zur Entscheidung über die Abzweigung einbehalten werden. Wurde ein Abzweigungsantrag gestellt und lagen die Voraussetzungen dafür vor, hätte das Geld nicht an den Vater ausgezahlt werden dürfen.
"V 32.4 Vorläufige Zahlungseinstellung und Anhörung
(1) 1Wird im Abzweigungsantrag behauptet, dass die berechtigte Person ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht ausreichend nachkommt, ist die Zahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorläufig einzustellen. 2Der Berechtigte ist darüber zu informieren; dies soll mit der Anhörung nach Abs. 2 verbunden werden. 3Nicht vom Abzweigungsersuchen erfasstes Kindergeld ist an den Berechtigten auszuzahlen. (2) Vor der Entscheidung über eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG ist dem Berechtigten nach § 91 Abs. 1 AO Gelegenheit zu geben, sich binnen zwei Wochen zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. (3) Vorläufig einbehaltenes Kindergeld ist in Fällen mit widerstreitenden Sachverhaltsdarstellungen, in denen die Abzweigung abgelehnt wird, erst nach Eintritt der Bestandskraft der Entscheidung auszuzahlen."
Ich weiß nicht, wie es wirklich war. Wenn alle Voraussetzungen dafür vorlagen, dass nicht ausgezahlt werden durfte schon. Die Dienstanweisung sagt aus, dass über schon gezahltes Kindergeld nicht mehr verfügt werden kann. Zurückfordern kann die Kasse nur, wenn der Berechtigte wechselt und das bleibt Dein Vater. Es wird nur an Dich ausgezahlt.
Es war ja auch richtig, das Geld weiter an den Vater zu zahlen, denn so ist es ja geregelt, dass den Eltern das Kindergeld zusteht und die es an das Kind weiter geben (in bar oder in Naturalien), auch wenn das Kind nicht mehr zu Hause wohnt. Eine Abzweigung ist nur die letzte Moeglichkeit, falls die Weitergabe halt nicht klappt, wie vorgesehen. Die Mitteilung, dass man ausgezogen ist, ist daher nicht gleichbedeutend damit, dass dem Elternteil das Geld nicht mehr zusteht. Dass der Abzweigungsantrag dann leider erst nach 6 Monaten bearbeitet und genehmigt wurde, ist natuerlich dumm gelaufen. Zumindest haetten sie die Auszahlung des Kindergeldes bis zur Bearbeitung ganz einstellen koennen.
Nun aber wird die Familienkasse das Geld vom Vater zurueck fordern und notfalls sicher auch eine Pfaendung betreiben, wenn er es nicht zurueck zahlt. Inwieweit bei deinem Vater was zu pfaenden ist, kannst du sicher besser beurteilen.
Vielleicht solltest du die Familienkasse erst mal machen lassen, das Amt kann ihn erst mal mehr unter Druck setzen als Du mit offiziellen Schreiben. Vielleicht zahlt er ja doch, wenigstens in Raten. Du solltest aber regelmaessig bei der Familienkasse nachhaken, wie der Stand der Dinge ist, damit die dran bleiben.
Ansonsten bleibt dir nichts anderes uebrig, als dir einen Anwalt zu nehmen, der das klaert, ggf. musst du das Geld selbst von deinem Vater einklagen. Ist nichts zu holen, wird es schwierig werden. Im Prinzip haettest du bereits nach deinem Abzweigungsantrag deinen Vater schriflich mit Nachweis auffordern muessen, dir dein Kindergeld auszuhaendigen monatlich.
Ob eine Klage gegen die Familienkasse auf Schadensersatz wegen der Nichteinstellung Aussicht auf Erfolg hat, kann dir nur ein Anwalt sagen. Aber erst mal wuerde ich abwarten, ob die Familienkasse was bewirken kann, denen aber staendig auf die Fuesse treten, dass sich auch was tut.
Daraufhin habe ich einige Monate später den Abzweigungsantrag gestellt
Und was hat dich davon abgehalten, den Antrag gleich zu stellen? Dann wäre das Kindergeld nämlich nicht monatelang an deinen Vater überwiesen worden.
zu viel Stress während des Umzugs ich hatte nixht daran gedacht
Obwohl ich der Familienkasse mitgeteilt hatte, dass ich ausgezogen bin, wurde trotzdem Kindergeld an mein Vater gezahlt.
Das ist ja nicht grundsätzlich falsch. Wenn das Kind auszieht bedeutet dies ja nicht automatisch, dass die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen. Dazu ist dann ja der Abzweigungsantrag da.
weil die Familienkasse zu blöd ist und Kindergeld zahlt und es dann zurück fordert?
die Familienkasse hatte doch keine andere Wahl. Zu diesem Zeitpunkt war ja noch Dein Vater der Kindergeldberechtigte & die Familienkasse kann die Zahlung ja nicht einfach verweigern oder einfrieren, wenn Anspruch besteht. Zumindest nicht bis der Abzweigungsantrag vorliegt.
Was kann ich da jetzt machen?
Hoffen, das Dein Vater einlenkt & sich auf die Rückforderung einlässt
Ich hatte ja den Abzweigungsantrag gestellt und das ist ja dann deren Schuld wenn die Bearbeitung solange dauert
die kasse muss das geld erst zurückfordern also zurückholen bevor sie dich ausbezahlen können. du kannst nichts machen außer den anwalt einschalten und deinen vater zwingen das geld zu erstatten. ansonsten musst du die füße still halten.
kann ich denn mein Geld jetzt von der fk fordern ?