Kind hat Handy zerstört...

13 Antworten

also ehrlich gesagt bin ich erschüttert, was hier für antworten geschrieben werden... meine tochter ist EINEINHALB. Ich habe mit meiner mutter telefoniert und habe das handy lautgestellt, damit sie sich hören können.Ich habe das handy aber in der hand behalten. sie hat es mir aus der hand gerissen und es runterworfen. und ja es waren einige leute dabei, die das bezeugen könnten. ein einfaches es gibt keine versicherung, die das abdeckt hätte mir gereicht. ich weiß von einer bekannten, deren tochter eine glasscheibe bei SICH zu hause zertrümmert hat und ja, das hat dann die hausratversicherung bezahlt. ich habe noch nie irgendeine meiner versicherungen in anspruch genommen und wollte mich nur vergewissern, ob ich einen anspruch hätte. DANKE

kbvspunktde  11.12.2010, 20:54

Hallo,

die Hausrat versichert nur bestimmte Schadensereignisse, Obergebriffe: Feuer, Einbruchdiebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm/Hagel und falls mitversichert Elementargefahren (Erdbeben, Erdrutsch, Vulkanausbruch, Überschwemmung/Rückstau usw.). Nichts von alledem hat mit Deinem Fall zu tun.

Der Fall Deiner Freundin, den Du beschreibst hat auch nichts mit der Hausratversicherung zu tun, sondern mit der Glasversicherung (die Deine Freundin vermutlich mit abgeschlossen hat). Die Glasversicherung versichert das Risiko GLASBRUCH, laut den Bedinungen dieser Versicherung ist es egal, wodurch das Glas dann zerstört wurde.

Wenn Du Dein Handy versichern willst, musst Du (zukünftig) eine Handyversicherung oder eine Elektronikversicherung abschließen, die eine Allgefahren (All-Risk-Deckung) beinhaltet, allerdings sind die Elektronikversicherungen nicht günstig und haben eine Selbstbeteiligung von in der Regel 150,- Euro.

Viele Grüße

Andreas

Nein leider nicht. In der Hausratversicherung wird Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl und eventuell Elementar-Schäden geboten. Da hast Du keine Chance. Da es ein Eigenschaden ist kannst Du auch von der Haftpflichtversicherung keine Leistung erwarten.

Vielleicht bei einer Handyversicherung, aber da kenne ich mich nicht aus.

Da das Kind erst eineinhalb ist würde keine Versicherung den Schaden bezahlen da das Kind noch unter Deiner Aufsichtspflicht steht. Meist werden erst Schäden ersetzt (wenn sie denn versichert sind) wenn ein Kind das 7. Lebensjahr vollendet hat oder deren Erz.berechtigte (VN) die Aufsichtspflicht verletzt haben (in Deinem Fall steht das ja außer Frage, Du warst ja dabei).

Sorry, aber so ein Schaden ist leider nirgends versichert, so die sachliche Antwort auf Deine Frage.

Schäden gegen Dummheit deckt nur eine Handyversicherung ab, die man in vielen Fällen beim Neuerwerb eines Handys angeboten bekommt. Kosten belaufen sich von ca. 2,50 EUR - 4,99 EUR im Monat, Vertagslaufzeit verschieden,Leistung auch verschieden, nicht immer ist der teuerste auch der mit den bestem Leistungen !!! Vergleichen!!! Angebote googeln oder Handyshops. Ach so noch etwas, die Versicherung sollte man vorher abschliessen, nachher nützt sie nichts!

Viel Glück

moritz2222

Da hast du halt Pech gehabt. So etwas zahlt keine Versicherung (außer vielleicht eine reine Handyversicherung). Woher kommt nur diese Einstellung, allgemeine Lebensrisiken auf Versicherungen abwälzen zu wollen...

Gruß Ragnar

Moritz2222  14.12.2010, 13:32

Wenn Handyversicherung besteht, zahlt die auch bei Dummheit !!!

Gruss moritz2222