KfZ-Versicherung wechseln trotz gerade passiertem Unfall

6 Antworten

Klar kannst Du unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen auch jetzt schon kündigen!

Sollte sich an den Schadensfreiheitsrabatten im Nachhinein etwas ändern, wird dieses dem neuen Versicherer von der alten Versicherung nachgemeldet.

Ob es besonders schlau ist, Dein jetziger Versicherer kämpft gerade für Dich um Deine Rechte, während einer noch ungeklärten Situation zu kündigen, musst Du selbst entscheiden/wissen.

Im übrigen Frage ich mich, ob Du tatsächlich jetzt aus dem Vertrag raus kommst. Meist, es kann natürlich auch im Vertag anders geregelt sein, laufen die Verträge beginnend vom 1.1. eines Jahres!

ErzulieGogol 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 19:09

Es steht so in dem Schreiben meiner Versicherung. Sie hoffen, dass sie mich weiterhin versichern dürfen und der neue Beitrag in Höhe von 776 Euro wäre ab dem 01.02.2015 fällig. Somit könnte ich durchaus noch kündigen.

Dass ich eben jetzt in der Situation bin, mich entweder für meine Versicherung und den hohen Beitrag zu entscheiden oder zu kündigen, um Geld zu sparen (immerhin 326 Euro) macht die Sache eben auch nicht einfacher. Und die Entscheidung zu wechseln, fiel bereits Anfang der Woche, also fünf Tage vor dem Unfall.

Danke für deine Hinweise

die neue Versicherung würde den Schaden nicht übernehmen da er vor dem Wechsel passiert ist. Wenn der Schaden dann abgewickelt ist also von deiner jetzigen Versicherng haste auch sonderkündigungsrecht

ErzulieGogol 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 19:04

Ich gehe eigentlich davon aus, dass meine Versicherung gar nicht zahlen muss, sondern nur die gegnerische Versicherung.

Hallo ErzulieGogol,

dein Versichererwechsel wurde ja schon mehrfach richtig beantwortet! Mein Rat hierzu: Falls dir noch nicht bekannt ist, daß seit 2012/2013 eine neue, erweiterte Rabattstaffel eingeführt wurde (zu erkennen an den erweiterten 35 schadenfreien Jahren, also bis SF 35 und einem Beitragssatz von 20% bei den meisten Versicherern), dann solltest du unbedingt vor einem Versichererwechsel die alten und neuen Rückstufungstabellen im Schadenfall vergleichen.

Bei den meisten Versicherern wurden nämlich die neuen Rückstufungstabellen gravierend verschlechtert!

Nur mal ein Beispiel: Nach alter Rabattstaffel und in SF 25 (30% Beitragssatz) wurde bei 1 Schaden Schaden rückgestuft auf SF 22 bei weiterhin gleichem Beitragssatz von 30% (Rabattretter)! Dieser kostenlose Rabattretter wurde bei den meisten Versicherern ganz abgeschafft u. es gibt nur den Rabattschutz gegen Mehrprämie.

Bei der neuen Rabattstaffel wird bei den meisten Versicherern bei 1 Schaden gleich um 10 SF-Klassen schlechtergestuft! Du benötigst also nach dem neuen Vertrag ca. 10 Jahre bis du wieder deinen Ausgangsstand erreicht hast, was vorher nach dem alten Vertrag in 3 Jahren bereits wieder der Fall war.

Deshalb unbedingt vor dem Versichererwechsel ein Blick in die AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) des neuen u. alten Versicherers werfen: hierbei vor allem in die Rückstufungstabellen im Schadenfreiheitsrabatt-System!

Schlechtergestuft wirst du dann grundsätzlich zum nächsten 1.1. - also zum 1.1.2016 - egal bei welchem Versicherer!

Gruß siola

Wer soll den jetzt deiner Meinung nach die Sachlage klären? Aber zu deiner Frage, das wird wohl deine alte Versicherung übernehmen. Normalerweise die, die zum Zeitpunkt des Unfalls das Auto versichert.

ErzulieGogol 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 19:02

Ich habe noch keinen Versicherungswechsel vollzogen. Und meiner Meinung nach soll der Schaden am gegnerischen und an meinem Auto von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden. Meine Frage ist, ob dich die Versicherung trotz der ungeklärten Sachlage noch wechseln kann oder nicht.

BrascoC  17.01.2015, 19:04
@ErzulieGogol

Naja, deine Versicherung wird dann wohl sagen: "Sie Wollen wechseln? Kein Problem. Viel Spaß beim bezahlen des Schadens." Das würde momentan keinen Sinn machen. Wenn du deine Versicherung kündigst, wird sie dein Schaden nicht bezahlen. Und deine neue Versicherung definitiv nicht. Und da ihr ja keine Polizei gerufen habt, wirst du bzw deine Versicherung den Schaden an deinem Fahrzeug übernehmen müssen.

kim294  17.01.2015, 19:08
@BrascoC

Warum sollte der Schaden vom Fragesteller selbst gezahlt werden müssen? Der Schaden ist innerhalb der Vertragslaufzeit entstanden und somit ist seine aktuelle KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig.

Sie wird die Ansprüche prüfen und berechtigte Ansprüche erstatten.

Unberechtigte Ansprüche werden von ihr abgelehnt. Das heißt aber nicht, dass diese vom Fragesteller selbst übernommen werden müssen.

ErzulieGogol 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 19:18
@BrascoC

Polizei haben wir nicht gerufen, da für mich die Sachlage eigentlich klar war. Wir haben beide Fotos gemacht und einigten und darauf, dass wir jetzt erst mal die Autos parken und uns gleich im Büro weiter austauschen. Als meine Kollegin dann zu mir kam, meinte sie, die Delle in ihrer Tür könne nicht davon kommen, dass sie mein Auto nur gestreift hätte. Sie geht davon aus, dass mein Auto noch vorwärts gerollt ist. Das kann aber nicht sein, da ich die Handbremse angezogen hatte. Somit trifft mich keine Schuld. Und deshalb habe ich auch nicht auf Polizei bestanden. Die Entscheidung zum Wechsel fiel bereits fünf Tage vor dem Unfall und ich wollte mich jetzt am Wochenende darum kümmern. Da ich nun schlicht und ergreifend nicht weiß, was jeweils passieren würde, frage ich hier um Hilfe. Deine Antwort wäre etwas anders formuliert vermutlich hilfreich gewesen. Dennoch Danke für deine Mühe.

siola55  17.01.2015, 20:12
@BrascoC
Wenn du deine Versicherung kündigst, wird sie dein Schaden nicht bezahlen. 

Bla-bla-bla... Immerhin hat er noch einen gültigen Kfz-Versicherungsvertrag! Natürlich hat er noch Versicherungsschutz bis zum letzten Tag!

siola55  17.01.2015, 21:41
@ErzulieGogol

Laut AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) der Kravag z. B. gilt folgendes:

Kündigung nach einem Schadenereignis

Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats, nachdem wir in der Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können Sie in der Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.

PS: In welcher SF-Klasse befindest du dich denn momentan?

Wenn die Sachlage unklar ist, wäre es besser gewesen, wenn ihr die Polizei dazu geholt hättet.

Die Versicherung wechseln kannst du trotzdem. Für den Schaden ist weiterhin deine alte Versicherung zuständig. Und die werden ja auch versuchen, der anderen Beteiligten die Schuld zuzuweisen, um nicht zahlen zu müssen.

Aber unter diesen Voraussetzungen solltest du auch schauen, wie die jeweiligen Rückstufungstabellen im Schadensfall bei den einzelnen Versicherungen sind. Denn wenn die Konditionen bei der neuen Versicherung wesentlich schlechter sind, lohnt sich ein Wechsel nicht, falls deine alte Versicherung für diesen Schaden Zahlungen leisten muss.

ErzulieGogol 
Beitragsersteller
 17.01.2015, 19:03

Dass wir uns nicht über die Schuldfrage einig sind, haben wir erst später festgestellt.

Danke für die anderen Hinweise.