Kennt sich jemand mit Überwachungskamera`s aus?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist nur zulässig, wenn du dein Privatgelände kontrollierst. Ansonsten sind Außenkameras dafür unerläßlich. Und sie sollte sehr lichtstark sein. LED sind das eher nicht. Warum soll er nicht sehen, dass er dabei gefilmt wird. Vielleicht reicht ja schon die Abschreckung. Noch ein Tipp, es gibt Kameras, die machen ein Bild wenn der Bewegungssensor ausgelöst wird und senden dir das gleich per mms zu.

miniknirps 
Beitragsersteller
 11.09.2009, 09:28

Hallo! Ich möchte meinen Privatparkplatz (mein Privatgelände) überwachen!!!! Danke für Deinen angegebenen Tipp am Ende Deiner Nachricht.

Wenn du weißt, wer das ist, sag ihm doch einfach, dass du jetzt eine Kamera installiert hast und er beim nächsten Mal eine Anzeige bekommt, da du dann einen eindeutigen Beweis hast.

Alternativ würd ich mit einem Zeugen mir mal eine Nacht um die Ohren hauen und in einem anderen Auto sitzend dein Auto bewachen. Wenn er was tut, schnappt ihr ihn auf frischer Tat, dann ist er auch dran

miniknirps 
Beitragsersteller
 11.09.2009, 09:32

Das haben wir schon!!! Das Problem ist, dass er Dich anzeigen kann, wegen Unterstellung und ....!Aber er macht munter weiter!! Ein anderer Nachbar hat einen Schaden am PkW von 3.500,- zu verkraften!!!

Raimund1  11.09.2009, 14:16
@miniknirps

wenn ihr ihnauf frischer Tat ertappt - dann habt ihr doch Zeugen!

und da würde ich einer Anzeige ganz gelassen und mit freudigen Augen entgegensehen.

Auf jeden Fall sollten alle Geschädigten zusammen zur Polizei gehen und Anzeige gegen Unbekannt stellen.

Dabei kann man ja seinen eigenen Verdacht äußern

Du musst dabei beachten, dass die Kamera nicht über dein Privatgrundstück hinaus aufzeichnet = verboten.

miniknirps 
Beitragsersteller
 11.09.2009, 09:29

Nein!! Nur mein Privatgrundstück!!

Das Ergebnis einer geheimen Überwachung durch Privatpersonen oder Instititionen kann vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden. Befindet sich ein Aufzeichnugnsgerät hingegen z.B. in dem abgestellten Fahrzeug und darauf, z.B. an der Scheibe, der gut sichtbare Hinweis, dieses Fahrtzeug wird videoüberwacht, dann kann das ergebnis der Aufzeichnung als Beweis vor Gericht standhalten.

miniknirps 
Beitragsersteller
 11.09.2009, 09:30

Danke!! Super Tipp!!! Diese Info werde ich mir merken!!

Da du die Straße (öffentlich) nicht überwachen darfst (schränkt das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen ein), wäre ich vorsichtig. Ist es ein privater Stellplatz und "leuchtest" du nur diesen aus mit der Cam unproblematisch. Nimm doch ne kleine Funkcam die du mit dem PC koppelst. Die sind so klein das Sie auch auf dem Fenstersims net auffallen.

miniknirps 
Beitragsersteller
 11.09.2009, 09:29

Danke!! Auf diese Idee bin ich noch gar nicht gekommen!!