Kennt jemand von euch die real solution Inkasso und kodiak?

2 Antworten

Also der Internetauftritt der Firma ist seriös. Und "kodiak" ist wohl der Rechtsanwalt Kodiak, welcher wohl hinter der Inkasso Firma steht.

Was konkret sollte nicht "seriös" sein? Ist der Gläubiger, der Geld von Dir will nicht angegeben? Weißt Du von der Schuld nichts?

Es kann durchaus sein, dass der Gläubiger unseriös ist und sich einer normalen Inkassofirma bedient. Ob die Forderung berechtigt ist, wird nicht geprüft. Sinnvoll wäre hier eine Veröffentlichung des Schreibens. Ggf. geschwärzt um den Teil, der nicht von Relevanz ist (wie z.B. Deiner Adresse).

misakat 
Beitragsersteller
 12.02.2020, 07:24

Morgen, irgendetwas mit dohle handelsgruppe...aber mir wurde am Telefon gesagt es war 2004 ,16 jahre ist es her, und jetzt komm die an.

Ich kann mich aber nicht wirklich errinnern. Nur meine Mutter meinte irgendwo haben wir mal mit karte bezahlt. Ich hab kein Plan.

berndl72  12.02.2020, 10:17
@misakat

Das kann man mit der Dohle Gruppe sicher klären, was das für ein Produkt war. Hinter Dohle stehen zB. die HIT Märkte. Gibts einen Vollstreckungsbescheid? Und wenn ja, von wann ist der?

JulietteLima  15.02.2020, 04:25
@berndl72
aber mir wurde am Telefon gesagt es war 2004 ,16 jahre ist es her, und jetzt komm die an.

Das ist aber eine lange Zeit! Ich weiß gar nicht ob man nach so langer Zeit noch irgendwelche Forderungen stellen kann. Das ist doch schon längst verjährt, würde ich sagen. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja würde ich damit zum Anwalt gehen und den fragen ob das nach so langer Zeit überhaupt noch berechtigt ist. Alternativ könntest Du auch beim Verbraucherschutz anrufen und die Fragen.

berndl72  15.02.2020, 17:49
@JulietteLima

Natürlich kann man nach "16" Jahren noch "kommen" mit einer Forderung :-) ... Wenn diese Schuld "tituliert", d.h. entweder durch Gerichtsurteil festgestellt oder durch einen Vollstreckungsbescheid, dem nicht widersprochen wurde, - dann hat der Schuldner 30 (!!!) Jahre lang Zeit, aus diesem "Titel" zu vollstrecken.

Dafür einen Anwalt zu bemühen wäre selbst mit einer RS-Versicherung rausgeschmissenes Geld ...

JulietteLima  16.02.2020, 05:00
@berndl72

Die Verjährung ist in den §§ 194 ff. BGB geregelt und beträgt gemäß § 195 BGB regelmäßig 3 Jahre. Die meisten Geldforderungen und somit Rechnungen verjähren also nach 3 Jahren.

Das ist richtig, aber eben nur wenn eine einfache Rechnung vorliegt. Ansonsten: Paragraf 197 BGB! 30 Jahre!