kann wegen glatteis auch der zugbetrieb eingestellt werden?

7 Antworten

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Müssen die Eltern die Fahrt zur Schule gewährleisten ?

In verbindung mit Wettereinflüssen, Streiks im ÖPNV und anderen Dingen steht diese Fragestellung nicht selten vor Eltern und Erziehungsberechtigten.

Ich denke es geht hier nicht darum "X-beliebige" Meinungen wiederzugeben. Mit einem "Ja", oder "Nein" ist einem Fragesteller / einer Fragestellerin nicht konkret geholfen.

Mein Hinweis:

Unterricht bei "außergewöhnlichen Umständen"

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Schülerinnen und Schüler,

da wir an die Vorgaben unseres Dienstherrn gebunden sind (§ 33 Abs. 5 übergeordnete Schulordnung), müssen wir auch unter widrigen Umständen ein schulisches Angebot bereit halten.

Sie müssen als Eltern entscheiden, ob Ihrem Kind der Schulweg zumutbar ist.

Der Gesetzgeber hat diese Entscheidung bewusst in Elternhand gegeben, weil es für Schulen unmöglich ist, die konkrete Verkehrslage bei Ihnen vor Ort einzuschätzen.

Sind die Kinder in der Schule, entscheiden wir, mit der folgenden Regelung, die im Benehmen mit dem Schulelternbeirat und der Schülervertretung aufgestellt wurde.

„Falls durch außergewöhnliche Umstände, die im Laufe der Unterrichtszeit eintreffen, der Rücktransport der SchülerInnen mit dem öffentlichen Nahverkehr zu den Wohnorten im Einzugsgebiet zu erheblicher Gefährdung führt und zunehmend unzumutbar wird, kann die Schulleitung einen früheren Unterrichtsschluss veranlassen, wenn dadurch die SchülerInnen voraussichtlich unter Vermeidung außergewöhnlicher Gefahren nach Hause gelangen können.

Sollte ein Rücktransport nicht mehr möglich sein, stellt die Schule die Aufsicht sicher.“ In dem Fall, dass uns schon am Vortag bekannt ist, dass ein Schülertransport seitens der Verkehrsbetriebe nicht gewährleistet wird, werden wir Ihnen dieses bekannt geben.

Die übergreifende Schulordnung sagt in §33 Absatz 5 aus:

"Erschweren außergewöhnliche Umstände den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.

Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden.

Die Grundsätze regelt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit dem Schulelternbeirat (§ 40 Abs. 5 Nr. 8 SchulG) und der Vertretung für Schülerinnen und Schüler."

Ich denke das ist eine grundlegende Antwort, die nicht weiter kommentiert werden muss von mir.

Mit freundlichen Grüßen Michael

Nö, das Glatteis hat, nur weil es glattist, keine Auswirkung im normalen Zugverkehr.

Die bösen Begleiterscheinungen machen der Bahn zu schaffen, wenn deswegen eine Weiche einfriert, weil sie so mit Eis überzogen ist, dass sie nicht mehr gestellt werden kann.

Das Schneeverwehungen so kompakt und fest werden, dass es zu Beschädigungen am Zug kommen könnte.

wenn der Zug selber einfrieren tut kommt es zu verspätungen oder ausfällen.

puh gute frage…glaube ich kaum, wegen dem Bremsen: Haftung hat der Zug auf den Schienen eh kaum (siehe: er kann darum nciht Bergauf fahren) also cih denk nich und grad wenns jetzt grad regnet wohl sicher nciht, weil es dann ja nicht gefriert…sonst gäbe es sicher auch schienenersatztverkehr

misshollywood 
Beitragsersteller
 20.12.2010, 21:31

tja, wir sind hier ja auch auf gutefrage.net :)

Glatteis=Minusgrade=Frieren! Wenn die Weichen zufrieren, kann es zu verspätungen kommen. Aber ansonsten nicht das ich wüsste!