Kann man so eine Strafe entgehen (Raubkopie)?
Nemen wir mal an man wird erwischt weil man was illegal gedownloaded hat. Kann man dann das Spiel danach selbst kaufen? Weil man darf ja kopien machen von einem Spiel wenn man es schon hat. Also geht das?
5 Antworten
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch gilt für alle möglichen geschützten Werke,
aber für Software gibt es Sonderregelungen in Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme, siehe vor allem UrhG § 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen:
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. [...]
Zwar gibt es § 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen, aber die gelten nur für Sicherheitskopien, nicht für Software-Kopien, die neben dem Original zum Spielen benutzt werden.
Auch verkaufen darf man nur Originale, keine Kopien, schon gar nicht unzulässige Kopien, auch keine zulässigen Sicherheits-Kopien!
Wenn man also erwischt wird beim Spielen mit einer Kopie der Original-Software, nützt es nichts, wenn man ein anderes Original legal kauft.
Aber zum Trost: Mit diesem Original darf man dann legal weiterspielen ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Weil man darf ja kopien machen von einem Spiel wenn man es schon hat.
Das ist nicht ganz richtig. Wenn du dabei einen Kopierschutz umgehen musst, darfst du auch für dich selbst keine Kopie machen.
Das Download hat einen Zeitstempel.
Der Download (jaja, eigentlicher nur der Upload, darum gehts gerade nicht^^) ist Verboten. Das heißt, die Straftat kann dir zu diesem Zeitpunkt nachgewiesen werden.
Als Beschuldigter musst du nicht deine Unschuld beweisen, darfst aber Beweismittel einbringen, die deiner Entlastung dienen. Genau das ist ja deine Idee. Um in dem Fall ein Beweismittel zur Entlastung zu sein, müsste aber nachgewiesen werden können, WANN die Spiele gekauft wurden.
Ist das Kaufdatum nach dem Downloaddatum, entkräftet das den Schuldvorwurf natürlich nicht.
Ist das Kaufdatum nicht ersichtlich, entkräftet das den Schuldvorwurf auch nicht - sind ja auch nicht alle doof...
Weil man darf ja kopien machen von einem Spiel wenn man es schon hat.
Und was machst du mit den Kopien?
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Rechteinhaber einer unkontrollierbaren Vervielfältigung so ohne Weiteres zustimmt.
Da du den Download vorher getätigt hast ist es selbstverständlich trotzdem strafbar!
Ausserdem ist kopieren nicht immer erlaubt!