Kann man in der Zollausbildung kündigen und dann bei der Polizei anfangen, welche konsequenzen hätte das für mich?
Hallo Zusammen,
ich stehe momentan vor einem Zwiespalt: Ich kann bald bei dem Zoll eine Ausbildung im mittleren Dienst anfangen wo ich mich eigentlich auch drauf freue, jedoch ist da noch in meinem Hinterkopf der Traum der Polizei, dieses Jahr hat es bei der Polizei leider nicht geklappt und ich spiele vielleicht mit dem Gedanken die Ausbildung beim Zoll zu beginnen und mich parallel jetzt (2017) bei der Polizei für nächstes Jahr (2018) zu bewerben und wenn ich bei der Polizei genommen werde, meine Ausbildung beim Zoll dafür abzubrechen Nun meine Fragen an Euch:
- Kann das irgendwelche rechtlichen Konsequenzen für mich haben ? Bin ja verbeamtet in der Zollausbildung oder ähnliches ....
- Kann der Zoll irgendwie "Wind davon bekommen" also können sich die Behörden Polizei und Zoll intern untereinander austauschen und fragen wieso möchte "XY" lieber zur Polizei ??
- Oder sollte ich die Zollausbildung durchziehen und mich dann nochmal bei der Polizei bewerben ? Die Zollausbildung wäre meine 2. Ausbildung und die bei der Polizei dann die 3. Ausbildung (duales Studium)...
Bitte nur ernstgemeinte Antworten und vielleicht kennt sich ja hier jemand gut in der Materie aus
Danke !!!
5 Antworten
Ich würde dazu tendieren, dass du die Zollausbildung beginnst und plangemäß beendest. Der Zoll nimmt "polizeiähnliche" Aufgaben wahr. Wenn du die Zollausbildung beendet hast, dann gehst du zur Personalabteilung und erkundigst dich dort, wie du weiterhin verfahren sollst. Vielleicht besteht sogar die Möglichkeit einer Versetzung zur Polizei.
Du kannst dich natürlich auch jetzt schon bei der Personalabteilung erkundigen, wie du deine berufliche Zukunft planen sollst. Dann weißt du schon jetzt ganz genau, was zu tun ist.
Viel Glück und Erfolg! :-)
P.S. Meines Wissens hast du während der Ausbildung noch keinen Beamtenstatus. Ich kann man aber irren!
Ein Wechsel von Zoll zur Landespolizei würde alleine schon daher nicht klappen, da der Zoll eine Bundesbehörde ist und die Landespolizei, wie der Name schon sagt eine Landesbheörde ist.
Ist mir bekannt. Hab ich auch so geschrieben.
Bin ja verbeamtet in der Zollausbildung
Während der Ausbildung wirst du nicht verbeamtet. Ein duales Studium ist möglich mit Kriminalistik oder Jura was dich in den gehobenen Polizeivollzugsdienst befördert. Grundsätzlich hat jeder die Möglichkeit sich zu informieren deswegen zieht das selbstverständlich keine Konsequenzen mit sich.
Während der Ausbildung wirst du nicht verbeamtet.
Das ist so nicht ganz richtig:
Bundesbeamtengesetz (BBG)§ 6 Arten des Beamtenverhältnisses
(1) Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dient der dauernden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5. Es bildet die Regel.
(2)
Das Beamtenverhältnis auf Zeit ist in gesetzlich besonders bestimmten
Fällen zulässig und dient der befristeten Wahrnehmung von Aufgaben nach §
5. Für das Beamtenverhältnis auf Zeit gelten die Vorschriften über das
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit entsprechend, soweit nicht gesetzlich
etwas anderes bestimmt ist.
(3) Das Beamtenverhältnis auf Probe dient der Ableistung einer Probezeit
- 1.
- zur späteren Verwendung auf Lebenszeit oder
- 2.
- zur Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion.
(4)
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf dient- 1.
- der Ableistung eines Vorbereitungsdienstes oder
- 2.
- der vorübergehenden Wahrnehmung von Aufgaben nach § 5.
(5)
Das Ehrenbeamtenverhältnis dient der unentgeltlichen Wahrnehmung von
Aufgaben nach § 5. Es kann nicht in ein Beamtenverhältnis anderer Art
und ein solches kann nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis umgewandelt
werden.
Man wird am ersten Tag zum Beamten auf Widerruf (2 Jahre) ernannt. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist wird man Beamter auf Probe und nach drei Jahren zum Beamten auf Lebzeit ernannt.
Sag ich doch.
Äh nee ....
Man ist sehr wohl Beamter - auf Widerruf. Vom ersten Tag an.
Ein duales Studium ist im Gehobenen Dienst der Polizei/Zoll/Justiz sehr wohl möglich. Man benötigt dazu kein Kriminalistik-Krams, das geht ohnehin nur als Master. Unsinn also.
Wenn man mit einem abgeschlossenem Studium kommt, käme man in den HÖHEREN Dienst.
Konsequenzen hat es sehr wohl, sie können Bezüge zurückfordern.
Gruß S,
Hallo.
Du wirst in der Lehre nicht verbeamtet, muss aber innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
Ich würde das auch erst ganz durchziehen.
Der Zoll und die Polizei arbeiten oft zusammen
Meistes wird am Prüfungsende gefragt wo du hinwillst/möchtest.
Oft bekommst du 3 Vorschläge. Aber der Dienstherr kann dich auch wo anders hin versetzen.Wenn du beim Zoll usw,
Wenn du vorher kündigst musst du die Ausbildungksosten erstatten
Ich würde an deiner Stelle zum Zoll gehen.
Verbeamtet wirst du innerhalb von 5 Jahren, nach Gesetz .
Ausnahmen kann es immer geben.
Falsch! Man wird direkt am 1.8 verbeamtet - sprich am ertsen Tag derAusbildung zum Zollbeamten!
Ggf. musst du deine bis dahin erhaltenen Anwärterbezüge komplett zurückzahlen
Ist nur im gehobenen Dienst so! Nach glaub ich 5 Jahren kann man allerdings auch da kündigen ohne etwas zurückzahlen zu müssen
Mal ein stimmige Antwort!
Gruß S.
Lern etwas einfacheres .
Leute die so Entscheidungsschwach verzettelt sind , braucht keine Ordungsbehörde .
Zoll und Polizei sind gänzlich unterschiedliche Behörden. Von einem internen Wechsel kann man da überhaupt nicht sprechen. Eine Versetzung ist so definitiv nicht möglich.
Wenn er JETZT ist die PA geht und sagt, er will evtl. nicht bleiben, finden die einen Grund, ihn ganz rauszukicken.
Man ist Beamter auf Wideruf. Vom ersten Tag an.
Gruß S.