Kann man einen Scheck bar auszahlen lassen?
Habe einen Scheck bekommen.
Bin bei der Deutschen Bank. Kann man so einen Scheck sofort bar auszahlen lassen und muss man warten bis das Geld auf das Konto eingeht?
7 Antworten
Das Geld muss dem Konto gutgeschrieben werden. Ich bin ziemlich sicher, dass es auch auf dem Scheck steht. "Nur zur Verrechnung" oder "Verrechnungsscheck".
Senkrecht , schwach im Vordruck
Die nicht kontoführende (bezogene) Bank könnte auch einen Verrechnungsscheck bar auszahlen, da sie aber bei einer Nichtdeckung den Scheck zurücknehmen muss, wird sie hierzu nicht bereit sein. Bei einer Gutschrift auf deinem Konto (Entgengennahme zum Inkasso) belastet sie bei Nichtdeckungsmitteilung durch die bezogene Bank einfach dein Konto - daher wird dir eine Verfügung nur im Rahmen des eingeräumten Dispos gestattet.
Einen echten Barscheck kannst du bei der bezogenen Bank immer bar einlösen, denn diese kann prüfen, ob das Konto des Ausstellers gedeckt ist. Die nicht-bezogene Bank wird ihn wie einen Verrechnungsscheck behandeln und zuerst nur zum Einzug entgegennehmen.
Wenn es ein Barscheck ist, ja - wichtig ist aber, dass es genau die Volksbank ist, die auf dem Scheck steht, eine andere Volksbank in einer anderen Stadt geht nicht. Als Beispiel muss ein Scheck der Berliner Volksbank bei einer deren Filialen in Berlin und Brandenburg vorgelegt werden, bei der Frankfurter Volksbank in Hessen geht das nicht.
https://dejure.org/gesetze/ScheckG/39.html
Scheckgesetz
Art. 39(1) Der Aussteller sowie jeder Inhaber eines Schecks kann durch den quer über die Vorderseite gesetzten Vermerk "nur zur Verrechnung" oder durch einen gleichbedeutenden Vermerk untersagen, daß der Scheck bar bezahlt wird.
(2) 1Der Bezogene darf in diesem Falle den Scheck nur im Wege der Gutschrift einlösen (Verrechnung, Überweisung, Ausgleichung). 2Die Gutschrift gilt als Zahlung.
Eigentlich müsste so ein Verrechnungsscheck Deinem Konto ja sofort gut geschrieben werden. Aber da die Bank einen oder zwei Tage braucht, um zu prüfen, ob der Scheck gedeckt ist, geht das leider nicht.
Barscheck gibt es nicht mehr , nur Inhaberschecks die erst auf das Konto zur Überprüfung kommen .
Verrechnungsschecks, meinst Du.
..auch das können Inhaberschecks sein !
Die Form des Indossaments (der Weitergabemöglichkeit) als Inhaber- oder Orderscheck hat keinen Einfluss darauf, ob der Scheck von der bezogenen Bank in bar eingelöst werden darf (Barscheck) oder nicht (Verrechnungsscheck). Somit kann jeder Inhaber- oder Orderscheck ein Bar- oder Verrechnungsscheck sein.
Vielen Dank! ich wenn der Scheck von z.B. von Volksbank ist, kann ich einfach als Nichtkunde hingehen und den Scheck bar auszahlen lassen? habe ich richtig verstanden?