Kann man bei der HUK einen Autoschaden später selber auszahlen, um eine Rückstufung zu verhindern?
5 Antworten
Hey ballhund97,
dann lies doch bitte mal endlich deine Bedingungen ein bißchen genauer, dann brauchst du dich und wir nicht immer wiederholen ;-)
Auf Seite 21 z.B. in den AKB unter dem Punkt I.5
In der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko können Sie eine Rückstufung Ihres Vertrags nach einem Schadenfall vermeiden. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Sie ersetzen uns unsere Entschädigungsleistung, die wir im Schadenfall erbracht haben, freiwillig, also ohne vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung.
• Unsere Aufwendungen belaufen sich auf maximal 1.000 €.
• Sie erstatten uns den Betrag innerhalb von 12 Monaten. In der Kfz-Haftpflichtversicherung informieren wir Sie nach Abschluss der Schadenregulierung, ob die Voraussetzungen vorliegen. Haben wir Sie informiert und müssen wir danach eine weitere Entschädigung leisten? Dann führt dies nicht zu einer Erhöhung des Erstattungsbetrags.
Gruß und schönen Abend noch wünscht dir siola55
Hast die Antworten von deinen vielen letzten Fragen wohl noch gar gelesen...
Hallo ballhund97,
bei jeder Kfz-Versicherung hast du die Möglichkeit, bis zu sechs Monate nachdem die Versicherung den Schaden reguliert hat, den Betrag zurück zu bezahlen.
Wenn du durch den Jahreswechsel erst mal hochgestuft wurdest, dann bekommst du nach dem Begleichen des Betrags eine neue Rechnung mit dem dann wieder niedrigeren Prozentsatz.
Liebe Grüße
ichausstuggi
Oookay! Mir war bisher nur die Regelung mit sechs Monaten bekannt. Aber es ist vielleicht auch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich :)
Und noch was: Das müsste doch "AGB" heißen, denn das sind ja die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
... nö, AKB kenne ich auch.
Neee - das Kleingedruckte für die Kfz-Versicherung steht in den AKB = Allg. Kraftfahrtbedingungen!
Nach Schadensabwicklung schickt Dir die Versicherung eine Abrechnung und stellt Dir anheim, die Versicherungsleistungen selbst zu übernehmen, d.h. den Abrechnungsbetrag an die HUK zu überweisen.
Tust Du es nicht, wirst Du höhergestuft, je nach bereits erreichtem SFR.
.... ich denke mal Nein, warum sollte der Anspruchsteller auch einmal von der HUK und einmal von Dir Geld bekommen?
Binde einfach ein Deinen "Berater/VM", denn für den ist das doch sicherlich Alltag.
Ja, das geht. Man nennt das, einen Schaden zurück kaufen.
...ja genau - selbe Frage hat er schon mal gestellt ;-)
Hey duausstuggi, bei der HUK sind dies sogar 12 Monate laut AKB auf Seite 21 ;-)