Kann man 2 oder mehr Anwälte für einen Fall beauftragen oder könnten da Konflikte zwischen den Anwälten auftreten?
Und mit wie vielen Anwälten darf man maximal in das Gericht?
4 Antworten
Ja du darfst mehrere Anwälte beauftragen, so viele wie dir lieb ist, jedoch bestimmt die Anzahl deiner Anwälte nicht automatisch deine Erfolgschancen. Mehrere Anwälte so beauftragen lohnt sich eigentlich auch nur bei größeren Mandaten z.B. ein Team aus mehreren Syndikussen welche ihren Konzern vertreten, oder in den Fällen in denen sich verschiedene Gebiete überlappen, in diesem Fall würde min. ein Fachanwalt pro Gebiet nicht schaden, dass aber auch nur für Spezielleres.
Das hängt davon ab, ob es sich um einen Straf- oder Zivilprozess handelt.
Im Strafprozess darfst Du gem. § 137 Abs. 1 StPO maximal drei Wahlverteidiger haben. Daneben kann es aber dann noch Pflichtverteidiger geben (siehe z.B. der Zschäpe Prozess).
Im Zivilrecht gibt es keine vergleichbare Regelung, sodass die Anzahl der Anwälte durch Deinen Geldbeutel begrenzt ist. Dies folgt aus § 84 ZPO.
Du kannst mehrere Anwälte nehmen, ob das aber zielführend ist, ist dann eine andere Sache.
Dass jemand mehr als einen Anwalt hat ist eher selten und selbst wenn es so ist, ändert es deine Aussicht auf Erfolg nicht wirklich, es kommt auch hier auf die Qualität an. Es gibt gute und schlechte Anwälte.
Ich meine, du kannst auch mit 10 Anwälten antanzen, wenn du in der Lage bist, alle zu entlöhnen bzw. wenn alle in den Verhandlungssaal passen.
Wozu soll das gut sein?
Lieber einen guten nehmen.
Mehr Aussicht auf Erfolg?