Was für Voraussetzungen für einen richterlichen Beschluss müssen gegeben sein, dass der Provider die Daten rausgeben muss?
- Reicht es, wenn A eine etwas schlüpfrige E-Mail an B schreibt? (E-Mail Adresse mit falschen Daten hinterlegt A = Bernd Blume und für E-Mail Konto nennt er sich Max Mustermann, was nicht sein richtiger Name ist. E-Mail Adresse lautet Sonnenaufgang12@sonne.de)
-Reicht es, wenn A unter falschen Namen sich bei einem Newsletter anmeldet und sich für B ausgibt? B hat keine Kosten die ihm entstehen, da A keinen Unfug damit treibt
-Reicht es, wenn A sich als B ausgibt unter falschen Namen einen Vertrag schließt, aber B keine Kosten entstehen, da A die Kosten selbst trägt z. B. Prepaidkarte (die Identifizierung bitte außer Acht gelassen, ist nur ein Szenario)
- Oder muss eine "richtige Straftat" dahinter stecken? (Mord, Terror)
Anzeige wurde jeweils erstattet, da Punkt 1,2,3 irgendwie herausgekommen sind (bitte keine doofen Kommentare es ist nur Fallbeispiel)