Kann IKEA die Rücknahme verweigern?
Moin,
gestern wollte ich eine Kommode von Ikea, gekauft 2015 im lebenslangen Umtauschrecht, zurück bringen. Ich hatte die damals zusammen mit meiner Freundin gekauft. Ihr Name steht auf dem Beleg. Der Ikea Mitarbeiter hat gemeint, dass nur der ursprüngliche Käufer das Recht auf den Umtausch hat. In den AGB von der Zeit steht davon aber nichts.
Dort steht "gegen Vorlage der Rechnung, oder des Kassenbons wird der Kaufpreis zurück erstattet".
Man sagte zu mir, das sei im BGB geregelt und müsse da nicht stehen. Stimmt das?
9 Antworten
Ja, dass kann IKEA. Deine Freundin soll die Kommode selber zurück geben...
Wäre das nämlich anders, dann würde Jeder sich bei Ebay gebrauchte Sachen mit Bon kaufen und die Ware in voller Höhe von IKEA erstatten lassen... Daher die Regelung, dass nur der Käufer Anspruch auf Rückgabe hat und auch nur in der Form wie damals bezahlt wurde.
Der Kaufvertrag besteht nur mit der Person, die auf dem Beleg steht. Mit dir also nicht.
Ja, wenn das in den AGB drin steht.
Mit Gruß
Bley 1914
Hallo,
der Verkäufer kann sich nicht darauf beziehen, dass zum lebenslangen Umtauschrecht von IKEA irgendetwas diesbezüglich im BGB geregelt wäre... das BGB kennt dieses schlichtweg nicht.
Worauf er sich vermutlich bezieht, ist die Gewährleistung. IKEA hat keine vertragliche Beziehung zu dir, ergo könntest du keine Gewährleistungsansprüche geltend machen. Ob das ohne irgendeinen Hinweis einfach so auf dieses Umtauschrecht von IKEA umzumünzen geht, möchte ich bezweifeln... aber ich bin kein Anwalt.
Aber wenn er sich darauf bezieht und es anwendbar wäre, dann kann man das genauso leicht aushebeln, wie auch bei der Gewährleistung. Ehe ich abschreibe, siehe Link, Punkt 9: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html
LG, Chris
Ob das ohne irgendeinen Hinweis einfach so auf dieses Umtauschrecht von IKEA umzumünzen geht, möchte ich bezweifeln
Ganz im Gegenteil. Ein Vertragsverhältnis bestand nur zwischen Käufer und IKEA. IKEA sichert dieses Umtauschrecht jedem Vertragspartner zu, nicht jedoch irgendwelchen Dritten, die auf irgendeinem Weg an einen IKEA-Artikel gelangt sind.
Und das habe ich geschrieben? Dann solltest du wohl die Brille putzen...
Meine Antwort bezieht sich darauf, ob sich aus dem Vertragsrecht (also das Gewährleistung nur vom tatsächlichen Käufer in Anspruch genommen werden kann) eine Übertragbarkeit auf diese freiwillige Leistung ergibt.
Ich schreibe ja sogar, dass dies meiner Meinung nach nicht so ist.
Man kann natürlich nun erst stundenlang diskutieren und wenn IKEA sich querstellt versuchen, dass über einen Anwalt zu regeln... oder man macht es sich einfach und holt sich eine Rechteabtretung des Käufers analog des Beispieles meines Links, bei dem es um Gewährleistung ging.
Es gelten die zum Kaufzeitpunkt vorhandenen Regelungen.
Diese "freiwillig eingeräumte" Rückgaberecht, darauf zielt die Frage ab, hat NULL mit Gewährleistung zu tun!