kann ich wenn ich in deutschland jura studiert hab, auch als anwalt in japan arbeiten?
natürlich unter den Vorraussetzungen das ich die Sprache spreche und mich mit dem Gesetz dort auskenne.
3 Antworten
Es gibt ja einige deutsche Anwälte in Japan, und unter dieser Liste stehen zum Beispiel auch einige Kanzleien, die deutsche Rechtsreferendare aufnehmen: https://japan.diplo.de/ja-de/service/-/2435874
Die Rechtsfakultät der Uni in Frankfurt bietet ja auch immer wieder Einführungsveranstaltungen zu japanischem Recht an und ein spezielles Austauschprogramm nach Japan für Jura-Studierende an: https://www.jura.uni-frankfurt.de/67438696/Hitsotubashi-Tokyo
Nein, wenn Du nach japanischem Recht arbeiten willst
Ja, wenn Du Japaner in deutschem Recht vertreten willst. Da dürfte die Anzahl der Fälle aber extrem begrenzt sein. Wenn, dann vielleicht im Wirtschaftsrecht.
Nein. Ein Jurastudium in einem Land, in welchen du letztendlich nicht tätig sein möchtest, ist komplett wertlos. Oder wie willst du nachweisen, dass du dich mit dem Gesetz dort auskennst? Du müsstest ja ein komplettes Studium vor Ort machen.
(+ Jura ist jetzt kein Bereich, in welchem man als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis bekommt)