Kann ich eine Einzugsermächtigung zurückziehen?
Jetzt hallo Leute,
nur kurz zu der Situation.
Ich hatte mich am 15.1 nach einem Handyvertrag umgesehen und bei Base etwas passendes gefunden. Als der Typ meine Daten inklusive ec-karte eingezogen hatte, hatte etwas anscheinend nicht geklappt und ich sollte eine Vertragsstornierung unterschreiben. WICHTIG ! ich hatte nie eine Unterschrift gesetzt.
Nun wurde heute von der e-plus spich Base abgebucht , ich hab bei der Hotline angerufen und der meinte der Händler hat das nicht storniert.
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Frage, befinde ich mich nun in einem Einzugsverfahren oder ist das eine Lastschrift weil,
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Frage wäre dann ob ich jetzt einfach zur Bank gehen kann und den Bankeinzug/Lastschriftverfahren rückgängig machen kann und somit das recht auf mein Konto entziehen kann.
MFG
9 Antworten
Ohne Lastschriftverfahren ist der Bestand des Vertrages sehr unsicher. Jeder Anbieter verlangt bei Laufzeitverträgen eine Zustimmung zum Lastschriftverfahren.
ich sollte eine Vertragsstornierung unterschreiben. WICHTIG ! ich hatte nie eine Unterschrift gesetzt.
Das wird wohl der Vertrag gewesen sein! Du kannst eine Abbuchungsvollmacht jederzeit widerrufen, mach dich dann aber auf monatliche Rechnungen incl. Zuschlag gefasst. Das solltest du mit dem Heini im Shop klären.
Ja du kannst der Einzugermächtigung widersprechen und die abgezogene summe zurück nehmen.
Kann ich eine Einzugsermächtigung zurückziehen?
Ja, natürlich. Du kannst auch bereits eingezogene, nicht-genehmigte Abbuchungen zurückbuchen lassen, und zwar bis zu 13 Monate, nachdem Deine Bank Dich über die Abbuchung informiert hat (z.B. per Kontoauszug o.Ä.).
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/
Den Widerruf der Einzugsermächtigung solltest Du schriftlich und per Einschreiben oder als Fax an E-Plus schicken und auch Deine Bank darüber informieren, dass Du die Einzugsermächtigung widerrufen hast.
Guter Einwand, das trifft aber dann auch nur auf Faxgeräte zu, die das tatsächlich gesendete Dokument auf der Sendebestätigung ganz oder in Teilen wiedergeben. Bei einigen Faxgeräten wird auch nur der Versand eines Faxes von Nummer A nach Nummer B bestätigt, was auch wieder nicht viel über den Inhalt des Faxes aussagt.
Dein Punkt 2 sind zwei verschiedene Dinge.
Du kannst bei der Bank das eingezogene Geld zurück buchen lassen, aber die Einzugsermächtigung musst du bei demjenigen zurück ziehen, der das Geld abgebucht hat.
Auch wenn dieser Beitrag schon alt ist, juckt es mich in den Fingern darauf hinzuweisen, dass dem unnötigen Einschreiben das Fax vorzuziehen ist.
Beim Einschreiben ist der Inhalt niemals vor Gericht beweisbar. Es kann sich sowohl das Schriftstück drin befunden haben, als auch ein weißes Blatt Papier oder garnichts!
Einschreiben machen zwar die Post reich, aber ansonsten in den seltensten Fällen Sinn.