Kann ich die tschechische Staatsangehörigkeit bekommen?
Mein Opa wurde im damaligen Sudetenland geboren was aber Teil der Tschechoslowakei war, weil ich mich zurzeit auf Ahnensuche befinde möchte ich wissen ob mein Opa nun Tscheche/Slowake oder einfach Deutscher war. Außerdem würde mich interessieren ob ich wenn ich seine Geburtsurkunde vorzeige, das Recht auf eine tschechische Staatsangehörigkeit hätte.
Vielen Dank schonmal für eure Antworten , vielleicht kennt sich ja Jemand mit der Materie aus.
6 Antworten
Vermutlich dürfte Dein Opa sich eher als Österreicher gesehen haben (so war es etwa bei meinen Urgroßeltern). Meine Oma sah sich als “Schluckenauerin” (Schluckenau in Böhmen, die Gegend aus der sie kam) oder als Böhmin, alles andere war Sekundär. Zudem würde Dein Opa das sicher nicht gern hören, die meisten Sudetendeutschen waren nach der Vertreibung auf die Tschechen - sagen wir nicht so gut zu sprechen.
Wenn Du Sudetendeutsche Vorfahren hast, werden diese Grossteils aus Dörfern stammen, die von Deutschen bewohnt wurden, sagen wir zu 99% von Deutschen bewohnt. Sicher mag es tschechische Vorfahren geben, es gab sicher auch Hochzeiten zwischen beiden (teilweise schwer zu sagen welche Nationalität sie hatten, sie werden sich als Böhmen oder Mähren oder österreicher bezeichnet haben, und sie werden oft beide Sprachen fließend gesprochen haben, wenn eine Unterscheidung war es damals wichtiger ob jemand Böhme oder Mähre oder Schlesier war als ob deutsch oder tschechisch) aber vermutlich weniger (bei mir selbst - alle Großeltern aus Böhmen und Mähren - sind es bei 1900 recherchierten direkten Vorfahren gerade mal 20 oder so bei denen ich mir recht sicher bin dass sie tschechisch/slawisch waren - meine Urgroßeltern etwa waren zu verschiedenen Zeiten ihres Lebens Österreicher, Tschechen und Deutsche) den Staat Tschechoslowakei oder nun Tschechische Republik gab es sogar vor 1918 noch nicht, das war “Königreich Böhmen”.
Und natürlich sind die Tachechen sicher nicht begeistert wenn ein Nachkomme von Sudetendeutschen (selbst wenn es chancenlos ist :)) versuchen könnte Ansprüche auf den Besitz seiner Vorfahren anzumelden.
Voraussetzung für den Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft ist übrigens mindestens 3 Jahre mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in der Tschechei gelebt zu haben, die tschechische Sprache zu beherrschen und gut in die tschechische Gesellschaft integriert zu sein.
Nein, nicht wie du denkst. Du bist ein Fremder wie die Andere.
Danke für die sehr hilfreiche Antwort ... nicht 😑
Nein, ein recht hast du nicht.
Welche Staatsbürgerschaft hatte denn dein Opa?
Meine Mutter hat keine tschechische Staatsbürgerschaft, könnte sie sich aber beschaffen, soweit ich weiß
Ich glaube nicht dass er die Möglichkeit hatte diese abzulegen. Ich gehe davon aus dass er sie behalten hat
Und hat er diese behalten oder abgelehnt? Was ist mit deinen Eltern, hatten sie diese?
ich denke dass er eine tschechoslowakische Staatsbürgerschaft hatte
Wenn ein Deutscher im Mallorca ein Kind bekommt wird es nicht Spanier. Also waren deine Ahnen immer Deutsche und deren Kinder auch.
Und wenn ein Deutscher in den USA ein Kind bekommt, wird es US-Amerikaner. Das widerspricht zwar Deiner Argumentation, ist aber trotzdem so.
Das deutsche Staatsbürgerschafts-Recht hat übrigens nur Auswirkungen auf die Staatsbürgerschaft des Nachwuchses. Nicht auf die der Eltern.
Ja das Stimmt schon, aber in der Stadt in der er geboren wurde, lebten Deutsche und Tschechen. Ich habe ihn nie kennengelernt, deshalb wollte ich fragen ob er dadurch dass er gebürtiger Tschechoslowake war, auch die Staatsangehörigkeit hatte. Ich weiß ja eben nicht ob seine Ahnen Deutsche waren oder eben Tschechen oder was ganz anderes.
Geboren im Sudetenland heißt nicht, dass die tschechische Staatsangehörigkeit gegeben war. Wenn deine Vorfahren nach dem 2.Wk ausgewiesen wurden, kannst du davon ausgehen, dass sie keine Tschechen waren. Meine eltern und Großeltern sind auch im Sudetenland geboren worden und waren alle Deutsche.