Kann ich die Note anfechten? SCHULE & RECHT
Hallo
Ich besuche momentan in die 10. Klasse Realbschule (Bayern)
Ich stehe momentan in Geschichte auf 3,57 (Wenn ich ne 1 geschrieben hätte dann wäre ich auf 3,50)
Wir haben letztens eine mündliche Abfrage in schriftlicher Form geschrieben was ich sehr unfair fand. Weil viele Schüler von uns wurden ganz normal mündlich abgefragt. Bei der schriftlichen Form bekommt man bekanntlich Punktabzug wenn man einen Buchstabe falsch schreibt.
Dann wurde von mir und von 5 anderen Schülern die mündliche Abfrage in schriftlicher Form eingesammelt und benotet. (Ich habe eine 3 bekommen was mich SEHR SAUER macht weil ich alle Antworten wusste bloß wg. paar Buchstaben die ich falsch geschrieben habe.)
Jetzt zum eigentlichen Punkt wo ich hinaus will.
Kann ich die Note anfechten? Ich sehe darin einen ganz klaren "Wettwerbsvorteil" der anderen Schüler die NICHT in schriftlicher Form abgefragt wurden.
Was meint Ihr dazu. Kann ich die Note anfechten damit ich normal mündlich abgefragt werde.
6 Antworten
Ich kann einfach nicht glauben, dass du nur wegen der Rechtschreibung statt einer 1 eine 3 bekommen hast. Ich gehe eigentlich davon aus, das auch inhaltlich etwas gefehlt hat bzw. etwas falsch war.
Ansonsten ist es durchaus erlaubt eine sogenannte "Extemporale" als mündliche Note zu werten. Allerdings braucht der Lehrer pro Halbjahr mindestens eine rein mündliche Note pro Schüler.
Wurdest du in diesem Halbjahr überhaupt nicht mündlich abgeprüft? Das wäre dann nicht in Ordnung.
Nein ich wurde nicht mündlich abgeprüft.
Dann hast du auf jeden Fall Anspruch darauf.
Kannst du, ob es sich lohnt wegen der Beziehung zum Lehrer ist fraglich, ausserdem unwahrscheinlich, dass dein Einwand akzeptiert wird.. Tut mir leid, aber ich glaube jeder Schüler hat sich mal ungerecht behandelt gefühlt, da muss man durch und dann ist des auch bald wieder unwichtig
Aber lehrwr haben das Recht schriftliche wie mündliche abfragen zu machen - wenn er dann auch noch begründen kann, warum er Punkte für bst Dinge abzieht, (was er zu 99,9% kann) sieht es sehr schlecht für dich aus. Also zusammengefasst du kannst noten anfechten, was aber in den seltensten fällen für den Schüler positv Auswirkungen haben wird
Die "Beziehung" zum Lehrer ist mir relativ. Ich möchte einfach das gleiche Recht haben wie die anderen.
eine Note wegen des Inhaltes anfechten ist nicht so einfach, da Lehrer in den meisten Fächern immer einen gewissen Spielraum bei der Korrektur haben. Da eine stichhaltige Beweisführung gegen eine Note zu liefern, ist als Schüler kaum möglich.
Auch das Argument "Ungleichbehandlung" zieht nicht wirklich, da es keine speziellen Vorgaben gibt, wie die Lehrer ihre Noten machen müssen & da die schriftlichen Abfragen mehrerer Schüler eingesammelt wurden.
Wenn Deine Abfrage die einzige gewesen wäre, würde ich Dir mit einer Beschwerde durchaus eine Chance einräumen. Oder wenn sich alle betroffenen Schüler ungerecht behandelt fühlten & sich beschweren würden.
Und zu guter letzt: Du stehst auf 3,57 & brauchst eine glatte 1 um auf die 3 zu kommen. Wie wahrscheinlich ist es dies zu schaffen? Die 3,57 kommt ja bestimmt auch nicht von ungefähr. Ich würde an Deiner Stelle auch abwägen, ob der Aufwand, den Du betreiben willst, angemessen ist im Vergleich zu Deiner Chance auf die bessere Note zu kommen...
Ja, das ist ja eine Ungleichbehandlung. Sprich doch mal mit deinen Eltern darüber. Vielleicht kann man das in einem Eltern-Lehrer-Gespräch klären! Ansonsten bei der Schulleitung beschweren!
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer einreichen, wegen Ungleichbehandlung, wenn die Schule stur bleibt!
Oder zum Verwaltungsgericht gehen und dort klagen!
Danke für dieses SUPER Antwort.
Weißt du was ich dem Leherer sagen bevor ich meine Eltern zum Gespräch einlade?
Also irgendwas damit er weiß das ich es VERDAMMT ERNST meine.
klar, ne super Antwort... Weil Du das hörst, was Du gerne hören willst.
Aber damit durchkommen wirst Du trotzdem nicht, wenn Du Dich alleine beschwerst. Und im Zweifelsfall sammelt der Lehrer nächstes Mal die schriftlichen Abfragen der restlichen Schüler ein & schon liegt keine "Ungleichbehandlung" mehr vor.
Danke, Simon ! Genauso ist es ! Besonders der erste Gedanke gefällt mir: (Zitat) klar, ne super Antwort... Weil Du das hörst, was Du gerne hören willst. (Zitat Ende)
Die Antwort von Fritz... ist schlicht furchterregend dilettantisch ! In einer allein rechtlich völlig unklaren Situation Dienstaufsichtsbeschwerde und Verwaltungsgericht empfehlen - nicht zu fassen !
pk
Nein, kannst Du nicht. Du hast kein Recht darauf mündlich geprüft zu werden...
Aber dann muss er es für ALLE von der Klasse werten und nicht nur von mir und 5 anderen Schülern. Der Rest wurde ja mündlich abgefragt.