Was darf der Lehrer (Berufsschule) in der Klausur abfragen?

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Wenn das Thema "kurz angerissen" wurde, darf das natürlich abgefragt werden. Du kannst nicht erwarten, dass nur abgefragt wird, was er euch stundenlang eingetrichtert hat, bis es auch der Schläfrigste von euch behalten hat. ;-)

Was nicht drangekommen ist, stand vielleicht in einer Hausaufgabe, die du nicht gemacht hast? Oder der Lehrer meint, dass ihr zu einer gewissen Transferleistung und fähig sein solltet und ein Minimum an Allgemeinwissen vorausgesetzt werden kann?

Zum Thema verklagen: wie willst du beweisen, dass etwas nicht im Unterricht behandelt wurde?

Anneneu 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 12:50

Hallöchen, also ich habe bis jetzt einen Durchschnitt von 1. Bin also ein richtiger, kleiner Streber. Habe bisher immer meine Hausaufgaben gemacht und habe vollständige und ordentliche Unterlagen. Und weil ich halt auch für besagte Klausur gut vorbereitet war ärgert es mich so, dass halt das ein oder andere Thema dabei war (der Rest der Themen war schon viel Stoff zum lernen) welches halt nur mit einem oder zwei Sätzen des Lehrers angesprochen wurden... Ich habe zudem nicht vor jemanden zu verklagen. Möchte mich nur nicht zum Deppen machen wenn ich mit dem Lehrer darüber rede und deswegen einfach wissen was er darf und was nicht. :)

Millefleurs  22.01.2011, 20:52
@Anneneu

Wenn das so ist, würde ich auf jeden Fall nochmal mit dem Lehrer sprechen und ihn bitten, dir zu zeigen, wie und wann er das strittige Thema behandelt hat. Geht er nicht darauf ein, kannst du dich an den Vertrauenslehrer wenden. Oder an deinen Klassenlehrer, wenn er nicht selbst derjenige war, der die Klausur gestellt hat.

Wenn der Lehrer gesagt hat, dass diese Themen in der Klausur vorkommen koennten, dann ist das in Ordnung. Wenn es kurz angeschnitten wurde, wurde es in Grundzuegen unterrichtet und wenn die unterrichteten Bestandteile in der Klausur vorkommen, dann ist das voll okay. Grundsaetzlich ist es aber kein guter Stil, wenn man Klausurstoff nicht explizit unterrichtet, es ist aber selbstverstaendlich statthaft, wenn man die Schueler vorgewarnt hat und sie angehalten hat, den Stoff nachzulesen und zu lernen. Leider ist Bildung nicht nur das, was der Lehrer lehrt, sondern auch das, was die Schueler freiwillig und selbstverantwortlich lernen.

Anneneu 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 12:56

Das stimmt natürlich :-) habe mir vorgenommen ab jetzt mitzuschreiben was im Unterricht besprochen wurde um keines der Themen zu übersehen beim lernen :-)

Grundsätzlich kann ein Lehrer in einer Klausur auch Dinge abfragen, die er nur kurz angesprochen hat. Er muss auch nicht dazu sagen, dass es etwas in der Klausur dran kommt. Und es können auch Dinge dran kommen, bei denen man selber nachdenken muss - das ist nicht verboten. Dagegen kann man auch kaum etwas machen. Wenn die ganze Klasse daran gescheitert ist und darum der Schnitt der Klausur extrem schlecht, hilft vielleicht ein Gespräch mit dem Direktor, um die Klausur anders zu bewerten. Aber auch da ist ziemlich viel Ermessen drin. Habt ihr eine Schülervertretung? Sprecht die doch mal darauf an.

Anneneu 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 12:55

Das ist eine gute Idee. Wir haben die Klausur noch nicht zurückbekommen und ich kann deshalb noch nicht sagen in wieweit meine Mitschüler ebenfalls Probleme mit den Themen hatten. Aber ich werde wenns so ist unseren Klassensprecher mal darauf ansprechen ob er eine Idee hat was man machen kann. Ja, wir haben eine SV :-)

Hallo Anneneu,

also, wenn es um Recht in der Schule geht, kann man immer einem Verwaltungsrechtler diese Frage stellen!

Gruß. Emmy

Anneneu 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 12:53

Danke! Kann man hier auch Fragen an bestimmte "Gruppen" stellen?

emily2001  22.01.2011, 13:32
@Anneneu

Was meinst Du bitte mit Gruppen?

Anneneu 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 15:08
@emily2001

Kenne mich hier noch nicht aus und mit Gruppen meinte ich sozusagen an Experten in einem Bereich.

er darf!

Anneneu 
Beitragsersteller
 22.01.2011, 12:51

Danke (kurz und knackig find ich gut)!