Kann ich beim gleichen Arbeitgeber 2 mal beschäftigt sein?
Hallo
arbeite im Krankenhaus als Krankenschwester auf einer 25 % Stelle auf Station. Jetzt habe ich gesehen, dass man in einer anderen Abteilung einen Nachtdienst sucht auf 450 Euro.-
die allgemeine Frage jetzt ist das denn möglich innerhalb eines Konzerns 2 mal angestellt zu sein, also einmal auf Lohnsteuerklasse 5 und dann noch auf 6?
LG Piraschok
7 Antworten
Nein, das geht nicht. In jedem anderen Betrieb kannst Du eine weitere 450,00 € Stelle annehmen, jedoch nicht in dem, wo Du bereits tätig bist.
Hallo Piraschok!
Nein, das geht nicht. Mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber sind sozialversicherungsrechtlich zusammenzuführen und als ein Arbeitsverhältnis anzusehen.
Entweder muss Ihr Arbeitsvertrag um die entsprechende Stundenzahl aufgestockt werden oder beide Arbeitsverhältnisse werden getrennt abgerechnet, aber händisch miteinander verrechnet. Das kann bei großen Arbeitgebern wie z. B. beim Land Hessen vorkommen, wenn das Zusammenführen der Arbeitsverhältnisse technisch nicht umsetzbar ist. Z. B. bei unterschiedlichen Lohngruppen.
Der AN gewinnt aber nichts dadurch. Die Abzüge bleiben unterm Strich so, als wäre es ein Arbeitsverhältnis.
Gruß Navvie
Das geht nicht, da es sich um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis handelt.
Das geht nur über eine normale Stundenaufstockung - Du solltest Dich aber dennoch bewerben - wenn eine sv-pflichtige Arbeitnehmerin den Job machen würde, dann zahlt das KH weniger SV-Beiträge als bei den SV-Pauschalen bei einem Minijob.
Praktisch kannst du keinen paralellen Nachtdienst schieben, weil du erstens deine Ruhezeiten nicht einhalten kannst und dich auch niemand ausschliesslich für die demnach noch zulässigen 3 Stunden Zwischendienst auf deiner Viertelstelle einsetzen kann.
Und das man dich in zwei Dienstplänen immer so fix einteilen kann und will, wie es zulässig wäre, bezweifle ich.
Lohnsteuerlich können dir nur Gesamteinkünfte mit einer Lohnsteuerklasse von einem AG ausbezahlt werden.
nein, das geht nicht. man kann das nur regeln indem man beides zusammen in einen Arbeitsvertrag pckt. dann eben 25% für die Abteilung X tätig und 25& für eine andere Abteilung.... aber alles über 1 Vetrag, 1 LST Gruppe, 1 Lohnabrechnung und 1 Gehaltszahlung,