Kann ich aus gesundheitlichen Gründen meine Stunden reduzieren und brauche ich ein ärztliches Attest?
Hallo,
ich bin Arbeitnehmerin auf Teilzeit und würde gerne aus gesundheitlichen Gründen meine Stunden reduzieren. Brauche ich dafür ein Attest? Und macht es einen Unterschied ob ich befristet oder unbefristet eingestellt bin? Bin nach TVöD-K angestellt, allerdings steht da nichts konkretes drin.
Bitte um schnelle Antwort
3 Antworten
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird. Der begehrte Zeitraum muss mindestens ein Jahr und darf höchstens fünf Jahre betragen. Der Arbeitnehmer hat nur dann einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.
2) Der Arbeitgeber kann das Verlangen des Arbeitnehmers nach Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, soweit betriebliche Gründe entgegenstehen; § 8 Absatz 4 gilt entsprechend. Ein Arbeitgeber, der in der Regel mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmer beschäftigt, kann das Verlangen eines Arbeitnehmers auch ablehnen, wenn zum Zeitpunkt des begehrten Beginns der verringerten Arbeitszeit bei einer Arbeitnehmerzahl von in der Regel ....
...
Ein AG auf Vollzeit, kann heutzutage ohne Probleme in Teilzeit gehen, auch befristet. Allerdings Arbeitest du schon nur Teilzeit, hier hilft wohl nur ein Antrag bei der Personalstelle und schauen, was dabei raus kommt.
also ich würde zuerstmal mit meinem chef reden. bei uns haben kollegen die wg. kinderbetreuung halbtags waren auch ihre stunden wieder erhöht nachdem die kids keine betreuung mehr brauchten.