Kann ich aus einer öffentlichen verhandlung als gast aus dem gerichtssal entfernt werden?
Ich möchte an einer verhandlung teilnehmen als gast teilnehmen, der angeklagte kann mich aber nicht leiden, kann er beim richter veranlassen das ich den saal verlassen muss? Das könnte ich mir bei der person nämlich vorstellen das er das verlangt.
8 Antworten
Sofern Du Dich ruhig und ordentlich verhältst, wirst Du nicht von der Verhandlung ausgeschlossen. Das wäre nämlich ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz und damit ein absoluter Revisionsgrund. Also, egal was gesagt wird: Klappe halten und ruhig bleiben! Aufregen kannst Du Dich hinterher außerhalb des Saales.
Der Angeklagte hat keinerlei Enfluss darauf, wer als Zuhörer bei der Verhandlung im Saal sitzt. Er kann auch vom Richter nicht verlangen, dass man dir den Zutritt verwehrt.
Du verhälst dich ruhig als Zuhörer und hast somit nicht zu befürchten, dass man dich aus dem Saal verweist. Missfallenskundgebungen während der Verhandlung werden dazu führen, dass man dich aus dem Saal entfernt.
Verhandlungen (außer Jugendgerichtsbarkeit) sind fast ausnahmslos öffentlich und da spielt es keine Rolle ob der Angeklagte Dich leiden kann oder nicht. In der Anklageschrift wird ja nicht umsonst auch das öffentliche Interesse für die Verfolgung einer Straftat hervorgehoben. Solange Du Dich ruhig verhälst und selbst nicht in das Verfahren verstrickt bist ist Deine Sorge unbegründet.
Die Ansicht des Angeklagten spielt für deine Anwesenheit überhaupt keine Rolle.Solange du die Verhandlung nicht störst,dich also ruhig verhälst wird dich sicher keiner des Raumes verweisen.
Bei einer öffentlichen Sitzung kannst Du Dich jederzeit im Saal befinden, ob es nun einer Partei passt oder auch nicht. Würdest Du stören, dann könnte der Richter Dich aus den Saal verweisen, grinsen und andere Sachen würde ich unterlassen, man wird gesehen wie man sich gibt.