Kann ich als selbstständige Person eine Friseurin ohne Meister einstellen?
Ich arbeite jetzt schon ziemlich lange als Kosmetikerin und hab einen eigenen Laden und ziemlich viel Platz. Ein großer Raum wäre noch frei , wo auch ein wasser Anschluss wäre. Daraufhin habe ich mir überlegt das ich den Raum einfach untervermiete. Meine Freundin ist gelernte Friseurin (ohne Meister) und möchte nicht mehr angestellt in dem jetzigen Friseursalon sein. Selbstständig machen kann sie sich nicht , wegen dem Meister ,deswegen hat sich das mit dem untervermieten auch erledigt, aber vielleicht könnte ich sie bei mir anstellen ? Würde das gehen ?
4 Antworten
Nein. Du muss den Meister gemacht haben...um Leute einstellen zu können
Anstellen kannst Du sie, sie darf nur nicht als Friseurin arbeiten, wenn Du nicht auch einen MeisterIn im Friseurhandwerk einstellst.
kannst jederzeit,die meisterpflicht für friseuer ist weg nur lehrling ausbilden geht ohne nicht
Warum ist die meisterpflicht jetzt weg ? Seid wann das denn ? Sie war ja erst vor 2 Wochen bei der hwk und da hatten die das nochmal erwähnt
Ja, es gibt für Sie gleich drei Alternativen, wie Sie sich als Friseur ohne Meister selbstständig machen können. Entweder Sie stellen einen Friseurmeister als Betriebsleiter ein und erfüllen auf diese Weise die Meisterpflicht im Friseurhandwerk. Oder holen Sie eine Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für Ihr Friseurgeschäft ein. Dazu müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Für eine Ausübungsberechtigung nach §7 der Handwerksordnung (HwO) müssen Sie diese Qualifikationen als Friseur belegen können:
- 1. ist eine bestandene Gesellenprüfung erforderlich.
- 2. müssen Sie Ihre Berufserfahrung von mindestens sechs Jahren, davon mehr als vier Jahre in leitender Position, nachweisen können.
- 3. benötigen Sie Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Bereich. In der Regel dienen Ihre Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse sowie Stellenbeschreibungen als Nachweis.
- Eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO können Sie einholen, wenn Sie „einfache Tätigkeiten“ ausüben möchten, die nicht die wesentlichen Tätigkeiten des Friseurhandwerks ausmachen. Somit ist die Bewilligung möglich, wenn Sie sich zum Beispiel als Herrenfriseur oder als Haardesigner selbstständig machen möchten und bei Ihrer Arbeit keine Chemikalien verwenden. Oder wenn Sie in erster Linie einen Kosmetiksalon gründen möchten und nur zusätzlich Flechtfrisuren oder Pony-Haarschnitte anbieten - dann lässt sich mitunter die Option der Ausnahmebewilligung nutzen.
Oder Sie umgehen die Meisterpflicht im Friseurhandwerk, indem Sie keinen klassischen Salon gründen. Packen Sie Ihre Scheren ein und setzen Sie sich in Ihr Auto. Als mobiler Friseur können Sie sich auch ohne Meistertitel selbstständig machen.
https://www.finanzchef24.de/wissen/gruender/friseursalon-eroeffnen