Kann ich als grosser Bruder (volljährig) für meinen minderjährigen Bruder vom Sparbuch abheben?
Das ist Problem ist halt, unsere Eltern sind im Urlaub und er braucht das Geld für die Fahrschule. Wäre das möglich, oder braucht man da die Eltern? Meine Freunde meinten, es würde gehen solange der Betrag nicht die 2000€ überschreitet.
6 Antworten
Sparbücher sind in der Regel Inhaberpapiere, das heißt es wird demjenigen ausgezahlt der das Sparbuch und eine eventuell dazugehörende Ausweiskarte vorlegen kann.
Will man einen größeren Betrag als 2000€ abheben muss man diesen Betrag meist 3 Monate im voraus kündigen, oder es werden Strafzinsen fällig. Es kann auch abweichende Vereinbarungen geben, etwa längere Kündigungsfristen oder auch Sperrvermerke.
Wenn der Kundendienst bei der Bank dich persönlich kennt, ist das VIELLEICHT möglich.
Dass er die Fahrschule bezahlen musst, hätte er aber auch vorher wissen können. So muss er u.U. warten, bis die Eltern wieder da sind.
Hast du eine Vollmacht für das Sparbuch?
Solange das Sparbuch gesperrt ist und nur eure Eltern darauf zugreifen können habt ihr keine Chance.
Alternativ von Bekannten, Verwandten, Freunden oder Nachbarn leihen und denen das später wiedergeben.
Rechtlich gesehen haben deine Freunde recht. Ob es die Bank tatsächlich macht ist aber fraglich.
Das Sparbuch ist gleichzeitig ein qualifziertes Legitimationspapier und ein hinkendes Inhaberpapier.
Angenommen der Typ geht damit auf die Bank, der Angestellt weiß, dass es nicht seins ist, dann darf der Mitarbeiter nicht mit schuldbefreiender Wirkung auszahlen und die Auszahlung ist ohne weitere Legitimationsprüfung nicht verpflichtend für das KI.
Rechtlich ist das Sparbuch recht schwammig, weswegen viele Banken eher auf Nummer sicher gehen und das Sparbuch immer als hinkendes Inhaberpapier ansehen.
Aber es kann natürlich dem Mitarbeiter genauso völlig egal sein, deswegen sollte es der Fragesteller einfach versuchen.
Wieso nicht? Das Sparbuch ist ein Inhaberpapier, wer es vorlegt, bekommt Geld.